Vorher aber verdienen noch seine Schriften einige
Worte. Er hat nicht viel veröffentlicht; und da bis auf
zwei Thesenreihen alle urkundlich erwähnten Schriften sich
in Drucken oder Handschriften nachweisen lassen, so gewinnen
wir über seine Arbeiten mit leichter Mühe einen ziemlich
vollständigen Überblick.
Es sind dies ausser einer Denkschrift über die
Messe, die naturgemäss unserm letzten Kapitel zufällt,
eine Reihe von Disputationsthesen und die Schrift
gegen die Löwener und Kölner. In diesen spärlichen
Schriften eine selbständige, abgeschlossene theologische (47)
Individualität finden zu wollen, wäre ein vergebliches
Bemühen. Er zeigt sich in dem, was er sagt und schreibt,
eingestandenermassen abhängig von Luthers Gedanken, nur
einzelnes ist für ihn typisch. Es ist auch keine zweckmässige
und lohnende Aufgabe, dies Abhängigkeistsverhältnis für
jeden Gedanken aus Luthers Schriften zu belegen; dass im
Allgemeinen ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt, wird sich
schnell zeigen.
Wir beginnen mit der Schrift gegen die Löwener und
Kölner. 1) Das thörichte, voreilige Urteil der verbündeten
Fakultäten war nicht nur in Wittenberg, sondern auch von
vielen andern Seiten, mit Unwillen aufgenommen worden,
und Luthers Abfertigung der Lovanienses et Colonienses a-
sini fand grossen Beifall. Auf Luthers Schrift im März
liess Dölsch im April noch eine Entgegnung folgen, aus
welchem Grunde, ist unbekannt; nach dem Tenor der Schrift
glaubt man fast, dass das öffentliche, dankbare Bekenntnis
zu Luther ihm die Hauptsache war, und nicht die Sorge
wegen des Angriffs, dem Luther schon ausreichend begegnet
war. Dass die Schrift im April erschien, lässt sich aus einem
Briefe Melanchthons an Joh. Hessus entnehmen (17. April):
Jam excuditur hic Martini de bonis operibus nondum absolutus
libellus. Item Feltkirchii Licentiati contra Colonienses et
Lovanienses (Corp. Ref. I, 160). Der genaue Titel ist schon
früher angegeben. 2) Die römische Kirche hat diese Schrift (48)
des gebannten Lutheraners später auf den Index ge-
setzt. 1)
Luther beginnt in seiner Erwiderung mit dem Ausdruck
tiefster Empörung über seine Gegner. Sic fractus mutatusque
sum, ut flere magis libeat quam quicquam scribere (Weim.
A. VI, 182). (lutloev2#10) Diesen geübten Ketzerrichtern, die gewissen-
loses Verdammen und hochmütiges Absprechen zu ihrem
Handwerk gemacht haben, mit christlichem Ernst ihr Unrecht
klar zu machen, findet er nicht leicht.
Dölsch geht anders vor. Luthers Kraft des Zornes steht
ihm nicht zur Verfügung. Sein Eingang bewegt sich in
massvollen, höflichen, ja eleganten Gedankengängen. Er be-
ginnt: Aus der heiligen Schrift haben wir gelernt, dass alles
ausser dem Worte Gottes, das allein ewig, der Eitelkeit unter-
worfen ist. Nachdem er dies auf mannigfache Art ausge-
führt, formuliert er seinen Standpunkt, von dem aus er Luther
verteidigen will, so: Lutherus bibliacis libris innitur, et
doctrinae Christi: ad quam omnium hominum sententias,
ut par est, exigit: cui si consentiunt, probat, si non, reiicit
(Bl. B.) (01#32). Die Berufung auf die Autorität der Bibel, auf die
er immer wieder zurückkommt, ist für ihn typisch. Das
Schriftprinzip hat er ganz besonders lebhaft aufgegriffen.
Manchmal setzt er es allzu äusserlich als neue Lehrautorität
an die Stelle der alten Autorität des Thomas und Scotus,
im Ganzen aber vergisst er es nicht, das Evangelium von
Christus als Ganzes und den Glauben als die Hauptsache zu
behandeln. Dazu belebt der persönliche, vertrauliche Ton,
der nur den Zusammenhang öfter nicht sehr förderlich ist,
die Darstellung auf das angenehmste. (41)
Wir kehren nochmals zum Anfang zurück, um jetzt den
wesentlichen Inhalt wiederzugeben. Auf den Gedanken von
der Beständigkeit des Wortes Gottes folgen Betrachtungen
über die Vergänglichkeit aller philosophischen Lehren. Er
flicht darin sein Selbstbekenntnis von der zwölfjährigen,
vergeblichen scholastischen Arbeit ein, das wir schon gehört
haben. Eine glückliche Zeit sei es doch, wirklich ein golde-
nes Zeitalter, in dem die Wahrheit endlich sich Behn breche,
wo man in Wittenberg junge Leute über die Sentenzen der
heiligen Schrift disputieren hören könne, Jünglinge, die alte
Leute beschämten. Er selbst habe diese Macht der über-
zeugenden Wahrheit erfahren, als er noch Scholastiker war.
Nur Neid habe jetzt die Löwener und Kölner bewogen, gegen
Luthers siegreiche Sätze ein Libell zu schreiben. Dölsch findet
das ganze Unternehmen überaus lächerlich, denn der Beweis
nach der heiligen Schrift müsse ihnen notwendig versagen.
(Bl. Aijv) Es wird ihnen dabei wie dem Marsyas gehen
ab aeterno illo Apolline Christo Op. Max.! Denn gegen ihn
kämpfen sie. Das Bild von Marsyas wird weiter ausgemalt
(Aijv. -- Aiij). Er nennt sie Verfolger der evangelischen
Wahrheit, weil sie Luther verfolgen.
"Perge, itaque, mi Luthere, et quod facis, fac diutissime,
dominicumque gregem consolare", damit leitet er zu einem
hohen Loblied auf Luthers heilsames Wirken über, das
wir übergehen können bis auf eine, um des Gegen-
standes willen, erwähnenswerte Stelle von Luthers Predigten.
Trotz wiederholter Predigt an einem Tage fasste die Kirche
kaum die Zuhörer; diese beklagten nichts anderes quam
temporis angustiam, exoptantes subinde horam in diem com-
mutari. (Aiiij = 01#26) Die inneren Wirkungen, die er dann schildert,
sind offenbar alle persönlich nach seinem Leben gezeichnet.
Nicht nur einmal, fährt er fort, habe er gesehen, wie die,
welche Luthers Predigten in der Kirche nachschrieben, "plus
lachrymarum quam atramenti comsumpsisse!" Er meint dann,
dass wohl nicht alle Löwener und Kölner dies ungerechte (50)
Verdammungsurteil ausgefertigt, 1) und redet den Theologen
Dorpius daraufhin an. Nachdem er nochmals die Schrift zur
Richterin angerufen, schliesst er die Einleitung (Bv), die
trotz ihrer breiten Wiederholungen, im Einzelnen doch vieles
Schöne enthält.
Er geht dann zum ersten der verdammten Sätze über:
Luther habe die Verdienste und Anrufung der Heiligen ver-
worfen. Er führt zum Gegenbeweis Luthers Ansichten in
der Auslegung der zehn Gebote 2) an, wo eine falsche An-
rufung der Heiligen aus Eigennutz für irdische Güter, und
eine wahre und berechtigte zum selbstlosen Lobe Gottes
unterschieden sei. Er konnte mit vollem Recht Luthers
Festhalten an der Heiligenanrufung, am Glauben an
den Wert ihrer Fürbitte betonen, denn Luther hatte
1520 noch nicht völlig mit der Heiligenverehrung ge-
brochen. 3) Nur den thörichten Heiligendienst, sagt Dölsch,
verwarf Luther. Als Autorität wird Erasmus herangezogen,
der dasselbe lehre. Nach diesen Ausführungen, die nur eine
Art Vorspiel sind, giebt er die erste beanstandete Behaup-
tung: die Leugnung der überschüssigen guten Werke der
Heiligen, im Wortlauf wieder und giebt dann eine ausführliche,
gute Begründung dieser Leugnung aus Schrift und Erfahrung,
mit Berufung auf Augustins Gnadenlehre (Biiij = 01#55). Auch
Ambrosius und Gregor stützen seine Ansichten. Die
Gegner wissen nicht, was Sünde und Schuld ist. (Ciij = ). Das
ist der tiefste Grund ihrer mangelhaften Ansichten von der
sola gratia. (51)
Auch Luthers Erwiderung bewegt sich (Weim. A. VI,
180f) um die beiden Punkte: die Heiligenverehrung leugne
er nicht, wohl aber die Übertragung der überschüssigen
guten Werke, zum Ersatz unserer Werke. Bei Luther häufig
vorkommende Gedanken, wie: dass wir die Gebote in keiner
Weise zu halten vermögen, si ipse non adjuvat, qui jubet,
oder: dass Gott nicht unsere Verdienste als solche kröne,
sondern seine dona gratiae, die er uns verleiht u. A. M.,
füllen die Beweisführung bei Dölsch aus und zeigen Luthers
Einfluss in der specifischen frühen Lehrform.
Er schliesst diesen Teil: "Unser Luther ist kein Rohr,
vom Winde bewegt, er versteht nicht eurem Drohen zu
weichen". (01#86) Er muss die erkannte Wahrheit ausbreiten, wie
der Geist die Propheten und Apostel im alten und neuen
Testament zwang, vor Könige und Herren das Wort Gottes
ohne Scheu zu verkündigen (Ciijv-Ciiij).
Eine vollständige Inhaltsangabe aller folgende Punkte
würde sehr in die Breite wachsen und in der Hauptsache
doch nur die aus Luthers Controversen hinlänglich bekannten
Gedankengänge bieten. Doch seien die weiteren Streitpunkte
wenigstens kurz genannt. Gehandelt wird: von dem ange-
borenen Wille zum Guten (Ciijv-Dij); von der Kraft der
Sakramente und die Wirksamkeit der Gnade (-Diiijv); von
den Motiven, die zum Beichten treiben sollen (-E); vom
Glauben (-Eij); von der Beichtpraxis (-Eiiijv); von Luthers
Ausdruck, alle Söhne Adams seien Götzendiener (-F); und
dass alle Tugenden und Wissenschaften bei Sündern und
Heiden Sünde seien (-Fijv), wobei er im Hochmut die tiefste
und eigentlichste Sünde findet, (02#87) ganz wie Luther in seiner
früheren Theologie, die der Theologie der Mystiker noch
vieles entnommen hatte.
Darauf folgt das Schlussbekenntnis über seine scholastische
Zeit und Luthers Einfluss auf ihn, das wir bereits biographisch (52)
verwertet haben. Mit einem Lobe der Wittenberger Aka-
damie schliesst er.
Die ganze Schrift, die, wie es auch Luther that, nicht alle,
aber die hauptsächlichsten Angriffspunkte der Gegner durch-
geht, bietet nichts, was nicht schon Luther den römischen
Irrlehren entgegengesetzt hätte, ist aber geschickt aufgebaut
und lebendig und warm geschrieben.
Wir kommen zu den Thesen. Zwar vermag ich keine
noch unbekannten Thesen Dölschens beizubringen, aber es
lohnt wohl die Mühe, einmal die Überlieferung über die
Disputationsthätigkeit eines fleissigen Wittenberger Professors
zusammenzustellen. Mit Recht beachtet man jetzt mehr
den Wert der Disputationen für die Reformationszeit. Sie
waren nicht nur ein Hauptmittel zum Unterricht, sondern
auch zur Anbahnung von Neuerungen und zur Formulierung
der Glaubenssätze. Die Bewegungen im Wintersemester
1521/22, das der Reformation die Durchbrechung der Mönchs-
gelübde und die Abschaffung der Messe brachte, lassen sich
an der Hand der akademischen Disputationen, soweit sie
uns bekannt sind, vortrefflich von Monat zu Monat verfolgen.
Nur ist, ausser für Luthers, Melanchthons und Carlstadts
Thesen bisher so gut wie nichts zur Bestimmung und Da-
tierung der Thesen geschehen, und was man für Dölsch z. B.
zusammenstellen kann, ist wohl nur ein Bruchteil dssen,
was ihm in Wahrheit zuzuschreiben ist.
Das Material findet sich in folgenden Büchern:
1. Eine Artikelfolge in J. B. Riederers Nachrichten
zur Kirchen-, Gelehrten- und Büchergeschichte, Band IV:
Von den verschiedenen, sonderlich ältesten Sammlungen von
Disputationen der Wittenbergischen Lehrer bey dem Anfange
der Reformation. Riederer stützt sich vornehnlich auf
drei alte gedruckte Thesensammlungen, die allen Thesen von
Dölsch enthalten. Sie werden unten genannt werden.
2. Th. Kolde, Wittenberger Disputationsthesen aus den
Jahren 1516-1522. Zeitschr. f. Kirch. Gesch. Band XI.
3. Heft (S. 448ff.). Aus einer Berlinger Handschrift. (53)
3) Die Angaben des Liber decanorum, ed. Forstermann,
über die Daten der Promotionen und die Präsiden. Die
Thesen stellte - das sie voraus bemerkt - nicht der
Promovendus, sondern der Promotor und Leiter der Dispu-
tation. Der Promovendus verteidigte nur die von seinem
Lehrer verfassten Sätze.
Von den drei Sammlungen bei Riederer bezeichnen wir
mit A die folgende: "Insignium Theologorum // Domini
Martini Lutheri, domini Andree // Barolostadij (!), Philippi
melan // thonis" etc., conclusiones variae. Unten: "Lege
lector et afficieris versafacie catalogium// inuenies." Der
genaue Titel bei Th. Brieger, Thesen Carlstadts, Zeitsch.
f. K. G. XI, 480. Bei Riederer, S. 53, Nr. I; inhaltlich
genau beschrieben S 55ff. Sie ist wahrscheinlich im August
1520 gedruckt.1) Benutzt wurde ein Exemplar der Bibliothek
zu Wolfenbüttel. - Mit B bezeichnen wir die, deren langer
Titel beginnt: Christianissimi // mi Vvittenbergensis Gymna//
sij, multarum Disputationum paradoxa etc. Genauer Titel
bei v. Dommer, Lutherdrucke, S. 132, No. 253; bei Riederer
S. 53, No. II; Inhalt S. 73ff. Sie ist im September 1521
in Basel gedruckt. Exemplar in der Grossherzogl. Bibliothet
zu Weimar. - Mit C ist bezeichnet die Basler Sammlung
aus dem Jahre 1522; Lutheri, Melanch. Carolostadii eetc.
Propositiones etc. Bei Riederer, S. 53, No III. Inhalt: S.
180ff. Sie enthält für uns leichter bestimmbare Thesen als
A und B. Der genaue Titel: Weim. Ausg. I 629 unter C.
In der Sammlung A folgt auf die Thesen Luthers, Carl-
stadts und Melanchthons die Rubrik: aliorum doctorum; in
ihr zuerst vier namenlose Thesenreihen (No. 12-15; die
einzigen der Sammlung); dann (No. 16) eine mit M. I. D.
Viltkerchen unterzeichente (= Magister Johannes Doelsch
Viltkerchesis); endlich (No. 17) eine mit G. E. D. S. ( = (54)
Georg Elner de Staffelstein) unterzeichnete. Es drängt sich
die Frage auf, ob die fünf zusammenstehenden Thesenreihen
(No. 1-16) Dölsch angehören, d. h. ob die Unterschrift
sie alle fünf decken soll. Dass lässt sich ohne äussere
historische Stützen nicht entscheiden, und die Frage muss offen
bleiben. Die Vermutung würde eine gewisse Stütze darin haben,
dass die vier unbenannten Stücke die Frage nach der Be-
deutung des Gesetzes variieren und sich nicht nur mit Luthers
Gedanken darüber berühren, sondern naturgemäss auch mit
denen seines theologischen Schülers Dölsch, wie sie Blatt
Eiijff in der Schrift gegen die Löwener ihren Niederschlag
gefunden haben. Auch Einzelnes klingt an, so der Ausdruck
der Unmöglichkeit, das Gesetz zu erfüllen (Bl. Eiiijv. cf.
These 12,3; 14,6); oder von falscher und rechter Furcht
Gottes (Bl. E cf. These 14,7.8), u. a. m. Dagegen würde
hauptsächlich eine scharfe These (12,8) sprechen, die sich
gegen de testamentarische Stiftung von Seelenmessen und
Altären wendet, bei denen man das Geld der Armen ent-
ziehe. Luther könnte das wohl verteidigt haben, Dölsch
aber kaum, oder er müsste später, als er die Seelenmessen
verteidigte, seine Meinung geändert haben. Da durch die
Anordnung in der Sammlung Luther, Melanchthon und Carl-
stadt ausgeschlossen sind, kann man diese unbenannten,
reformatorische Anschauung vertretenden Thesen eigentlich
nur Amsdorf oder Dölsch zuschreiben.
Die 16., sicher von Dölsch stammende Thesenreihe wirft
die Frage auf, ob Christus recht gethan, die Aussätzigen
zu den Priestern zu ceremonieller Reinigung zu senden, und
bejaht sie. Dann spricht sie von den Sakramenten des neuen
Bundes. Mit den verschiedenen Sakramenten seien ver-
schiedne Gnadenwirkungen verbunden, non ut gratiam effi-
cientia, sed tamen Die assistentia. Alle fünf Thesenreihen
sind gedruckt bei Riederer, S. 69-72.
Weil Dölsch hier noch Magister heisst, müssen die Thesen
vor dem 9. März 1518 verteidigt worden sein. Sie gehören (55)
also wohl zu seinen frühesten. Ebenso fällt vielleicht noch
in die Zeit vor dem Eintritt in die theologische Fakultät
die Thesenreihe aus der Basler Sammlung B (gedruckt Sept.
1521). Hier Blatt A4v: Disputatio Dolschi. Inc.: Cum
necesse sit, omnia, quae in scriptura continentur fieri. Sie
ist höchst eigenartig in der Form. In neun Abschnitten
stellt sie je zwei sich scheinbar widersprechende Verse der
Bibel hin, mit der einleitenden These: Primo enim inter se
hae duae non pugnant, sicut nec sequentes. Zur Probe diene
folgendes:
Tertio.
Deum nemo unquam uidit, 1. Joan. 4.
Vidi dominum facie ad faciem. Gen. 42.
Septimo.
Attendite ne iustitiam uestram faciatis coram hominibus,
ut uideamini ab eis. Matth. 6.
Videant opera uestra bona. Matth 5.
Wir würden die für die Mannigfaltigkeit der Dispu-
taionsarten interessanten Thesen ganz hersetzen, wenn sie
nicht schon gedruckt wären, in den Unschuldigen Nachrichten
von 1706, S. 147 (wörtlich bis auf das letzte Wort der
9. These, wo der Basler Druck adhaeret hat). Bei Riederer
(S. 76. No. 7) sind sie nicht gedruckt. Sie zeigen, wie Dölsch
auch auf diesem Wege für das neugewonnene Verständnis
der heilige Schrift eintrat.
Jetzt kommen wir auf festeren Boden mit Hülfe des
theologischen Dekanatsbuches. Dölsch wurde im Sommer
1521 in die theologische Fakultät aufgenommen und für den
nächsten Winter zum Dekan gewählt. Von da an hat er
höchst fleissig disputieren lassen. Neben Carlstadt erscheint
sein Name bei weitem am häufigsten, mehr als alle übrigen.
Wir haben durch das Dekanatsbuch den Vorteil, chronologisch
vorgehen zu können. (56)
Dienstag, den 24. September 1521: Disputation des
Franz Günther aus Nordhausen zum Licentiaten 1) Die Pro-
motion erst am 14. Oktober (er wird hier bereits Episcopus
Luchanus genannt); s. Lib. dec. p. 25, 26. Die Thesen in
der Basler Sammlung C No. 27; bei Riederer, S. 192 ff.,
wo fälschlich das Datum der Promotion für das der Dis-
putation angegeben ist. Sie handeln von der Beschaffenheit
und dem Amte eines evangelischen Bischofs. Anf.: Cum
apostolus sit. Die letzte, 11. These: Qui Christi Episco-
patum desiderat, bonum opus desiderat, Qui Antichristi
Papatum, Episcopatum, Cardinalatum, Canonicatum et id
genus aliud desiderat, malum opus desiderat.
Am 4. Oktober 1521: Promotion des Thomas Novidagius
zu baccalaureus biblicus (Lib. dec. p. 25). Die Thesen bei
Kolde, S. 457. Sie beginnen: Nemo nisi qui conuersus et
humilis fuerit vt paruulus. Die letzte, 10. These enthält
den für den Custos des Tempels omnium sanctorum gewagten
Satz: Nec tamen ideo sequitur, quod angelis sicut nec
sanctis alijs templa sint construenda, aut alia sacrificia
exhibenda, quod et Augustinus vult plus charitate quam
seruitate venerari oportere. Bei der Darstellung des Messe-
streites müssen wir auf diesen Disputationstag zurück-
kommen.
Freitag, den 11. Oktober: Promotion Heinrich von
Zütphens zum Sentenriarius (Lib. dec. p. 25). Die Thesen:
Basler Sammlung C No. 29; Riederer, S. 194ff. Von K. u.
W. Krafft, Briefe und Dokumente aus der Zeit der Refor-
mation. Elberfeld, s. a. [1876], S. 50 ff. nochmals abgedruckt,
ohne Nennung Riederers. Der Promovendus ist der bekannte (57)
spätere evangelische Märtyrer 1). Die 19 Thesen handeln
vom hohenpriesterlichen Amte Christi und von der Opfer-
lehre. Sie beginnen: Omnis sacerdos a jure offerendi. Teil-
weise berühren sie den Messestreit und sind daher noch zu
behandeln.
Freitag, den 15. November 1521: Promotion des Jakob
Glap und Gottschalk Crop. (Lib. dec. p. 26) Thesen hierzu
sind bisher nicht nachweisbar.
Freitag, den 22. November. Jacob Fürers Promotion
zur formatura (Lib. dec. p. 26f.). Die 17 Thesen: Basler
Sammlung C No. 30; Riederer S. 197f. Sie handeln vom
Glauben und von den guten Werken, und richten sich scharf
gegen die Werkgerechtigkeit, beginnen: Citra fidem fructum.
These 13. klingt übrigens (Spes non provenit ex merita) an eine
frühere These Luthers an (Weim. A. I, 225; Th. 25; vgl.
226, Th. 40).
Am 3. Januar 1522: Johannes Westermann pro for-
matura (Lib. dec. P. 27). Thesen bei Kolde, S. 458f. Sie
beginnen mit den kühnen Sätzen: Christiani hominis vnica
lex est, nullam habere legem. Ac perinde hoc vnicum illi esto
votum, semper et ubique liberum esse. Sie handeln von
Gelübden und der Stellung zum Gesetz, sind ein herrliches
Zeugnis für die wiederentdeckte christliche Freiheit und
gipfeln in folgende Summa: vota monasticorum, ut nunc (58)
fiunt, omnem fidem et charitatem evacuant. Nec est possibile,
ut cum talibus ullo modo stet Christianissimus 1).
Am Freitag nach Simonis und Judä 1522 (= 31. Oktober):
Promotion desselben Westermann zum Licentiaten (Lib. dec.
p. 27). Auch hierzu fehlen bisher die Thesen. Diese
Disputation ist wohl Dölsch und nicht Jonas zuzuschreiben.
Es heisst zwar im Dekanatsbuch: D. Feldkirchius presedit
in nomine prepositi. Aber wäre sie Dölsch abzusprechen,
was ich nicht annehme, so würde ihm dafür de bei der
zweitnächste Promotion (Nikolaus Coci) vom 18. Nov.
gehören, wo es umgekehrt heisst: presidente D. preposito
pro Feltkirchio. Indess diese Thesen gehören wohl sicher
Jonas. (s. Kolde, S. 464 u. Anm. 1).
Ausserdem haben wir von ihm mehrere sog. Circular-
disputationen, über deren Charakter noch nicht völlige Über-
einstimmung herrscht. 2) Fünf solche Thesenreihen Dölschens
teilt Kolde aus einer Berliner Handschrift mit, die aber
höchstwahrscheinlich durch andere von diesen üblichen
Freitagsdisputationen noch vermehrt werden dürften. Es
sind a. a. O. folgende: S. 466: von der justitia per fidem
Jesu Christi; S. 467: a) Vom heiligen Geiste; b) nach
Kolde am 28. März 1522, über das Evangelium des Sonntags
Oculi; S. 470: über das Kananäische Weib; S. 471 (Jo.
Doelsch?): de lege factorum. (59)
Diese kurze, aber reiche Disputationsthätigkeit Dölschens
in den Jahren 1521 und 1522 fällt gerade in der Glanzzeit
der Disputierübungen in Wittenberg. Bald nach seinem
Tode, um 1525, trat nach Drews der Niedergang und Verfall
der Promotionen und Disputationsakte ein, bis in den Jahren
1539-41 eine neue Blütezeit des Disputierens für Witten-
berg anbrach.
V.
Ausführlicher müssen uns die Ereignisse der Herbst-
und Wintermonate 1521 beschäftigen, die für Dölsch die
Entfremdung vom Fortgang der Reformation herbeiführten.
Es handelt sich um die stürmischen Versuche, durch
welche zuerst die neugewonnenen Lehren in die Praxis um-
gesetzt werden sollten. Sie setzten ein mit der Durchbrechung
der Mönchgelübde und der Abschaffung der Messe. Beides
geht beständig neben einander her. So eng auch die Ver-
bindung im Streite war, so erfordert doch die Rücksicht auf
unser Thema, dass wir den ganzen Streit um die Gelübde
völlig bei Seite lassen, und uns nur an den Messestreit
halten 1). Wir schöpfen unsere Kenntnis vor allem aus den
Eingaben, Briefen und Instruktionen im Corpus Reformatorum
Band I; ferner aus den Briefen Luthers, Melanchthons und
der beiden Wittenberger Studenten Albert Burer und
Felix Ulscenius; und nicht geringe Ausbeute liefern auch
die akademischen Disputationsthesen dieser Zeit.
Luther war auf der Wartburg; Melanchthon damals
noch jung und zu thatkräftiger Lenkung der Fortschritte,
zu denen man drängte, wenig geeignet. Die führende Stellung (60)
fiel an Carlstadt, und die massgebenden Persönlichkeiten an
der Universität standen mit ihm vor der schwierigen Aufgabe,
zwischen den Extremen, die in den Augustinermönchen einer-
seits und den Canonikern vom Allerheiligenstift andererseits
sich darstellten, ohne Zwiespalt und Aufruhr, wie das ceterum
censeo des Kurfürsten lautete, einen besonnenen Ausweg zu
finden. Aber das Evangelium stellte seine neuen Forderungen,
deren Gewicht wohl der ganzen Universität klar war, und
diese waren conciliatorischem Vorgehen durchaus abhold.
Dazu kam, dass die Parteigrenzen nicht streng bestanden.
Carlstadt war Archidiakonus des Stiftes und trug dessen
Interessen so gut Rechnung, wie seiner Überzeugung von
der Notwendigkeit der Neuerungen. Justus Jonas war der
Nachfolger des im Januar verstorbenen, streng am Alten
hängenden Stiftsprobstes Henning Göde geworden. Durch
ihn kam ein frischer Luftzug ins Stift, der die Partei der
seiner Leitung unterstellten Domherrn empfindlich schädigte.
Denn er war einer der weitgehendsten in den Reformvor-
schlägen.
Die Initiative ergriffen die Augustinermönche. Aller-
dings nur für die ersten, raschen Thaten gebührt ihnen der
Ruhm des Anfangens. 1) Die Ideen lagen schon lange in der
Luft, waren von den Wittenberger Theologen gedruckt oder (61)
durch Disputation in Fluss gebracht. Jedermann sprach
davon, aber es waren akademische Erörterungen geblieben.
Der Stein kam ins Rollen erst durch die agitatorische Predigt
Gabriel Zwillings in der Augustinerkirche, am Sonntag,
den 6. Oktober 1521.
Es wäre merkwürdig, meint M. v. Nathusius, wenn
es sich beweisen liesse, dass Gabriel Zwilling aus Böhmen
stammte, und so "bei der ersten Störung des ruhigen Ganges
der Wittenberger Reformation noch alte hussitische Einflüsse
wirksam gewesen wären". 1) Zwilling war gewiss ein un-
ruhiger Kopf und wird uns auch als Ordensbruder als un-
botmässig geschildert (Luther, bei Enders I, 88). Aber
hier in der Messfrage war er nicht revolutionär als Luther
selbst, wie wir sehen werden, und die Lösung der sehr in-
teressanten Frage darf uns hier in unserm Urteil nicht be-
stimmen.
Wir datieren den Anfang der Bewegung erst mit diesem
Tag, weil Kolde in seiner Lutherbiographie (II, 567) nach- (62)
weist, dass der Bericht des Studenten Helmann keinen Glauben
verdient. Dieser setzt schon für den Michaelistag, also den
Sonntag vor dem 6. Oktober, einen Aufsehen erregenden Com-
munion unter beiderlei Gestalt seitens Melanchthon und aller
seiner Schüler an, verbunden mit dem Aufhören der gewöhn-
lichen Messgottesdienste. 1)
Die Folge der Zwillingschen Predigt am 6. Oktober
war ein Einschreiden des Kurfürsten. Er fordert von seinem
Kanzler Brück einen Bericht über die Vorgänge ein (Corp.
Ref. I, 459; am 8., nicht 10. Oktober). Brück sendet die
verlangte Antwort am Freitag, den 11. Oktober, aus der wir er-
sehen, was Zwilling am Sonntag vorher gesagt hat: Erstlich
soll das Sakrament des Altars nicht angebetet werden.
Christus hat es zu einem Gedächtnismahl eingesetzt. Die
Anbetung sei Idololatrey. Zweitens könnte ein Priester
allein forthin nicht ohne Sünde Messe halten, sondern alle
Anwesenden sollten das Sakrament mitgeniessen, und zwar
sub utraque. Drittens sei die praktische Folge daraus zu
ziehen, die Mönche sollten den Zwang des täglichen Messe-
lesens durchbrechen. "Denn dadurch würde das Sakrament
quoad finem communionis nicht recht gebraucht". Man sollte
vielmehr einem, 2 oder 3 befehlen, Messe zu halten und
die andern 2) sollten das Sakrament sub utraque specie mit
empfahen (Corp. Ref. I, 460)
Lebendiger noch schildert uns den Eindruck der Predigt
der in der Angabe der Thatsachenfolge unzuverlässige Brief (63)
Sebastian Helmanns an Johann Hess vom 8. Oktober. 1) Er
beginnt den Bericht über Zwilling: Ecce deus suscitavit nobis
alium prophetam. Er verkündigte das Evangelium so lauter
und rein, ut ab omnibus Alter Martinus nominetur. Melanch-
thon versäume keine seiner Predigten. In der berühmten
Predigt habe er ausgeführt: "Kein Mensch dürfe irgend eine
Messe hören, noch wolle er selbst in Ewigkeit eine lesen,
aus dem Grunde allein, dass damit so frech gegen die
göttliche Majestät gesündigt würde, ut nulla re posset aeque
commoveri Deus atque abusu missae. Primum enim facerent
ex missa sacrificium; demum sacramentum seu signum,
quod nobis datum esset ad confirmandam fidem, adoraremus
atque faceremus nobis idolum". Man dürfe dies Zeichen so
wenig anbeten, wie die Juden die Arche Noä (Arcam) und
den Regenbogen (Arcum) und andere Zeichen der Gnade
hätten anbeten dürfen. Gott gewähre uns im Abendmahl
nichts anderes, quam certitudinem nostrae salutis. Auf den
gläubigen Genuss lege Gott Wert; die Anbetung der Hostie
zei Götzendienst.
Dies war der durch praktische Konseqenzen verstärkte
Anstoss, zu dem man Stellung zu nehmen hatte. Brück ver-
sammelte die beiden in Betracht kommenden Körperschaften,
die Universität und das Stift, noch am 11. Oktober, und man
bildete einen Ausschuss, der die Sache von nun an in die
Hand nahm. Es gehörten dazu der Vicerektor (Tilemann
Pletner), der Probst (Jonas), der Archidiakon Carlstadt, der
Custos Feldkirch (Dölsch), ferner Nikolaus von Amsdorf, der
Jurist Hieronymus Schurf 2), der kurfürstliche Rat Christian
Beyer und Melanchthon (Corp. Ref. I, 460). Von ihnen hatten
schon vorher Jonas, Carlstadt, Dölsch und Melanchthon am (64)
Dienstag mit den Mönschen verhandelt, aber vergeblich
(Corp. Ref. I, 460).
Der Erfolg der Arbeiten des Ausschusses liegt uns vor
in dem bericht vom 20. Oktober (Corp. Ref. I, 465). Die
Situation hatte sich inzwischen durch eine zweite Sonntags-
predigt des um die Vorstellungen des Ausschusses unbe-
kümmerten Zwilling noch wesentlich verschärft 1).
Dieses Gutachten vom 20. ist das Abbild eines ziemlich
ziellosen Kompromisses. Schon am 11. Oktober hatten die
Mitglieder des Ausschusses zu Brück gesagt, der Mönche
Vornehmen sei ihnen nicht gefällig, aber sie könnten
nicht leugnen, es sei dem Evangelium nicht ungemäss. Nur
an zwei Behauptungen nahm man Anstoss: 1. Dass die An-
betung des Sakraments wider die Schrift sein solle. Zwilling
stellte diese Behauptung später in Abrede (Nik. Müller,
S. 405); 2. dass die bisherige Art der Messe geradezu
Sünde sei (Corp. Ref. I, 460). Bis auf gründliche Disputation
wollten sie "noch nur Zeit mit dem Messhalten keine Neuerung
machen", sondern bei der alten Weise bleiben (p. 461). Jetzt,
am 20., heisst es ganz ähnlich. Die Messen, darin hätten
die Augustiner recht, seien ein Missbrauch und müssten ab-
geschaft werden. Nur müsse man vorläufig auf die Schwachen
Rücksicht nehmen, nichts übereilen, und alles Ärgernis ver-
meiden. Die Messe als Opfer, die Kommunion sub una specie
wird verworfen, aufs gläubige Geniessen komme es an. Die
Messen für die Toten werden scharf verurteilt (p. 468). Da-
gegen heisst es von der Privatmesse einlenkend (p. 469):
"Unseres Bedünkens ist es nicht Sünde, allein Messe (zu) (65)
halten, so man sonst der Messe nicht missbraucht. Man soll
auch niemand wehren, allein und privatim Mess zu halten".
Trotzdem appelliert man zugleich lebhaft an den Kurfürsten,
er möge die allmähliche Abschaffung, ohne Rücksicht aud
das Geschrei der Feinde, in die Hand nehmen.
Unterzeichnet haben dies alle sieben Männer des Aus-
schusses, auch Dölsch. Wie wir aus seinen späteren Äusse-
rungen sehen werden, stand auch in diesem Gutachten, ausser
dem Passus gegen die Totenmessen, eigentlich nichts, was
er nicht mit gutem Gewissen unterschreiben konnte.
Der Niederschlag der Ansichten, die von den hervor-
ragendsten Männern Wittenbergs hier einstimmig ausge-
sprochen wurden, fordert zu einer Umschau heraus. Wie
standen die Häupter der evangelischen Sache, die sich hier
so friedlich einigen, innerlich zur Messe? Erst die Beant-
wortung dieser Frage wird uns über Dölschens persönliche
Stellung im Ausschuss aufklären. Und wir müssen uns die
Verhältnisse, in die Dölsch am 20. Oktober unter dem Ein-
fluss der vorwärtsdrängenden und aufhaltenden Elemente
geraten war, recht lebendig vor Augen führen. Denn dieser
Tag bildet gleichsam eine erste Etape seines absteigenden
Lebenslaufes. 1).
Luthers Ansichten waren den Wittenbergern nicht un-
bekannt. Er hatte am 1. August von der Wartburg an
Melanchthon über die Form des Abendmahls geschrieben:
Hoc erat, quod ante omnia cogitabam sollicitare, si ad vos
reversus fuissem ... Et ego amplius non faciam missam (66)
privatam in aeternam (Enders III, 208). Gerüchtweise 1)
führte man Zwillings Vorgehen auf Luthers Antrieb zurück.
Man zweifelte nicht an Luthers Ernst, die Messen so bald
wie möglich abzuschaffen. Kritik hatte er genug geübt, so
im "Sermon vom Neuen Testament d. i. von der Messe"
(1520), in der Schrift de captivitate Babylonica und an
vielen zerstreuten Orten. Und wie viel Dölsch auf Luthers
Urteil gab, wie treu er ihm in theologischen Dingen zu
folgen suchte, sahen wir schon oft.
Amsdorf, der Luthers Herzen stets am nächsten stand,
dachte sicherlich nicht anders. Das zeigt u. a. seine Circular-
disputation über die Messe, die spätestens im September 1521,
vielleicht noch früher, anzusetzen sein wird, und sich mit
Luthers Äusserungen berührt 2). Allerdings war jetzt gerade
zu entscheiden, wie man diese Erkenntnisse in die Praxis
umsetzen sollte. Wie Amsdorf dazu stand, ist uns nicht
überliefert. Auch er war im Ausschuss, zugleich als Ver-
treter der Universität und des Stiftes.
Der neue Probst, Justus Jonas, stand im Ausschuss
als einer der radikalsten da. Er agitierte gerade in diesen
Tagen mit Macht gegen das Zaudern der Andern. Der
Wittenberger Student Felix Ulscenius schreibt am 23. Oktober
an Capito: Ille (Jonas), adei, ut a nullo facto esse vidi,
ardentissime in abusus et ritus missarumn invehitur, adnitens
omnes radicitus evellere brevi". (Bei Jäger, Carlstadt, S. 509f.).
Jonas fühlte sich als Vertreter neuer, besserer Anschauungen
gegenüber den eingesessenen theologischen Kollegen, 3) und
handelte danach. (67)
Auch Melanchthon gehörte zu denen im Ausschuss,
die mit Feuereifer die Neuerungen einführen wollten. Ihn
trieb es nicht nur zum Aussprechen seiner Überzeugungen,
wie die andern reformatorisch gesinnten Wittenberger, --
Zeugen dafür sind seine 65 scharfen und theologisch hoch-
bedeutenden Propositiones de Missa 1), - sondern wie Jonas
dachte er auch an Mittel und Wege, sie sobald als möglich
ins Leben umzusetzen. Deshalb zog es ihn unter Zwillings
Kanzel. Burer berichtet uns am 19. Oktober, dass Melanchthon
zu seinen Studenten im Kolleg gesagt habe: credo nos
instituere velle, ut sub utraque specie communicaturi simus
(Zeitsch. fk. K. -G. S. 326; Horwitz, S. 294). Dazu haben
wir den bemerkenswerten Brief an den Generalvikar der
Augustiner Wenzeslaus Link vom 9. Oktober. 2) Hier be-
glückwünscht er ihn zu den Neuerungen der Wittenberger
Ordensbrüder und schreibt, ut scias, quid sentiam, nihil mihi
privatae missae videntur, nisi merum [Corp. Ref. mirum] (68)
ludibrium, mera scena. Er sagt, er billige die Neuerungen
durchaus, 1) und bittet ihn, das Gleiche zu thun. Wir können
gleich Melanchthons Äusserungen hinzunehmen, die uns ein
späterer Brief (vom 16. Nov.) des Studenten Ulscenius auf-
bewahrt hat.2) Auch hier zeigt sich, dass er in diesen
Wochen bereits zum Handeln übergehen wollte, und also
das impulsive Element im Ausschuss vertrat. Melanchthon
ärgere sich, schreibt Ulscenius, "dass es viele anscheinend
weise und fromme Leute gäbe, die gut lehren, gut schreiben,
und danach trachten, selbst gut zu sein und andere zu
bessern, aber heikle Dinge (odiosa) wollten sie nicht anfassen".
(Alles ist wie auf Dölsch gemünzt!) "Hätte St. Paulus nur
gelehrt, alle Menschen sollten Gutes thun, so würden ihn die
Fürsten der Welt und diePseudoapostel wohl aufgenommen
haben. Aber da er ihre heilige Gerechtigkeit und öffentliche
Sittlichkeit verurteilte, da standen Pharisäer und Heiden
gegen ihn auf. So auch jetzt, wenn Luther viele fromme
Dinge schriebe, aber was anstössig sei, vom Papste, von
den menschlichen Traditionen, von der Messe nicht berührte,
würde man ihn für einen sehr weisen, heiligen Mann halten.
Jetzt ist er, weil er jene Dinge berührt, die anstössig und,
wie vielen scheint, nicht so sehr dringend sind, den einen
ein rasender, den andern ein schlechter Mensch".
Darin haben wir den ganzen Unterschied, der alten
und der neuen Partei, die sich am 20. Oktober einigte.
Zwischen Melanchthons und Dölschens evangelischer Gesinnung
bestand in der That ein verborgener, unheilbarer Riss, wie
zwischen Jonas und Dölsch. Es lag auf der Hand: diese
beiden Gruppen konnten bei dem Compromis des gemeinsamen
Gutachtens nicht stehen bleiben. Das Disputieren über die
Messe und die Schonung der Schwachen, die man sich zu-
gestanden, musste nach Melanchthons Meinung einmal ein (69)
Ende nehmen. Dann musste sich zeigen, ob Dölsch die
positive Zugeständnisse des Gutachtens mit durchführen
wollte. Bisher hatte er, wie immer zaudernd, dazu verholfen,
dass die Entscheidung noch hinausgeschoben würde.
Vom dem Vorgehen des jungen Melanchthons hatte er
wohl weniger zu fürchten. Der zeigte sich in diesem
Winter noch zu unstät und unerfahren. Besonders einige
Wochen später, als die Zwickauer kamen, entbehrte sein
Benehmen der rechten Haltung und Vorsicht. Entscheidender
wurde für Dölsch dagegen die Stellung zur Messe, die
Carlstadt einnahm. Als letzten versuchen wir ihn in
seinem Verhältnis zu Dölschens Stellung zu schildern.
Carlstadt und Dölsch liessen in diesem Winter sehr
fleissig disputieren, und ihre Disputationstage waren in
dieser Zeit wichtige Ereignisse für das akademische Leben.
Aber auch hier gilt es wieder zu unterscheiden zwischen
Theorie und Praxis. Man konnte die tapfersten Thesen
über die Messe aufstellen und doch vor der Abschaffung
zurückschrecken.
Aber Carlstadt dachte wirklich daran, seine That-
kraft in den Dienst der Neuerer zu stellen; nur rechnete
er mit den Verhältnissen, dachte an den zaudernde Kur-
fürsten, und an die bedenklichen Freunde, wie Dölsch. So
behielt er mehr als Jonas und Melanchthon die Lenkung
des Ganzen in der Hand. Was er wollte, hatte er längst
in seinen Thesen ausgesprochen. Am 19. Juli hatte er be-
der Promotion des Christoph Hofmann folgendes verteidigen
lassen: Th. 10: Qui solo pane vescitur, mea sententia peccat;
11: satius foret, si nullam, ut ajunt, speciem sumeret, quam
unam tantum; u. a. m. 1) (70)
Dann, noch kurz vor Zwillings Auftreten, schlug er
Thesen an, die wie ein heller Weckruf zu den folgenden
Ereignissen klingen. Am 24. September, wo vormittags
Dölsch den Franz Günther über das Amt eines Bischofs
disputieren liess, verteidigte Nachmittags der neu ernannte
Probst von Allerheiligen, Jonas, Carlstadts Thesen de
scandalo et missa. 1) Wofür Jonas und Carlstadt hier
gemeinsam eintraten, das war in solcher Schärfe noch nicht
geboten wordeen. Einge Thesen daraus lauten: Th. 5. Nec scan-
dali respectus est habendus in dispensandis humanis tradi-
tionibus, si cum jure divino observari non possunt. 6. Non
igitur metuant scandali crimen, qui contra Pontificas leges,
abusum missarum, ut nunc sunt, tollunt e medio. 7. Quid
enim nunc sunt Ecclesiae, propter abusum missae? nisi
excelsa Tophet [Jerem. 7,31] 8. Abominabile est missam
pro sacrificio uendi, ut fit in inferiis mortuorum et similibus
casibus. An Carlstadts Ernst war hiernach nicht mehr zu
zweifeln.
Am 4. Oktober waren wieder Carlstadt und Dölsch dis-
putierend thätig. Es ist die schon erwähnte Promotion des
Thomas Novidagius. Dölsch hatte die Thesen aufgestellt:
wie den Engeln, so sind auch den Heiligen keine Kirchen
zu bauen und andere Opfer darzubringen. Nun schildert
uns Felix Ulscenius eine Disputierscene, die für beide charak-
teristisch ist. 2) Nur darum sei sie hier angeführt. Carlstadt
stand auf, er fände die These durchaus richtig, bäte aber
um Erklärung der Stelle Gen. 19, wo es heisst, Loth neigte
sich vor den Engeln. 3) Der Bericht geht weiter: Veldkirch (71)
explicandae hujus sententiae impar, tres solutiones ex D.
Augustino et Beda in lucem protulit, quae prorsus negaban-
tur". Schliesslich löste Carlstadt selbst die Verlegenheit:
Loth habe gesündigt, Dölschens These sei richtig. Carlstadts
Art zu opponieren wird uns gleich noch deutlicher entgegen-
treten, am vielumstrittenen Vorgang den 17. Oktobers.
Zuvor ist auch an dieser Stelle nochmals die Disputation
Dölschens mit Zütphen am 11. Okt. erwähnenswert. Am
Vormittag hatte wiederum Carlstadt disputieren lassen, über
Rechtfertigung und Glauben (Lib. dec. p. 24. Thesen: Basler
Samml. C No. 28. Riederer S. 194). Am Nachmittag
präsidierte Dölsch. Es zeigte sich in bemerkenswerter Weise,
wie sehr auch er von evangelischen Anschauungen durch-
drungen war. Es sind gerade die Tage, wo der Ausschuss
zusammentrat. Er polemisiert gegen den alten Opferbegriff
(Th. 12. bei Riederer, S. 196). Das Abendmahl sei ein
signum fidei atque caritatis, quo verborum illius admoniti in
fide firmaremur et ad caritatis officia armaremut (Th. 13).
Christus und in ihm die Gemeinde ist der einzige sacerdos
(Th. 9); die tota et universa vetustas morti destinata in
universo Christo sei das einzige Opfer (Th. 10). Daraus
folgert er wichtiges für die Reform des Gottesdienstes. Die
Verkündigung des Evangeliums ist die Hauptsache im Gottes-
dienst. Ohne das vorausgeschickte Wort, die annunciatio
mortis Christi, ist das Zeichen und Siegel des Abendmahls
leer und nichtig. 1) Das Sakrament sei dem Worte unter-
geordnet (Th. 14. 15). Es folgt dann noch, dass die Diakonen
wie in alter Zeit für den Abendmahlstisch, die Bischöfe für
das Wort sorgen sollten; also eine direkte Trennung des
Kirchenamtes in ein höheres und niederes wird als Folge
der Theorie empfohlen.
Das alles berührt sich sehr mit dem, was Carlstadt in
seiner Abendmahlsschrift (Jäger, S. 209ff) ausgeführt hat. (72)
Schon Jäger (S. 218f) macht auf die Abhängigkeit Feld-
kirchs aufmerksam 1). Da auch, wie Jäger zeigt, aus Luthers
frühsten Abendmahlsansichten sich manches hier anklingende
nachweisen lässt, so bilden Dölschens Thesen in der That
einen wertvollen Niederschlag für die ersten Entwicklungs-
stufen der lutherischen Gottesdienstlehre, und zeigen zugleich,
wie eng Dölsch mit seinen Freunden in der Lehre verbunden
war, wie eifrig er jede neue Erkenntnis aufnahm und vertrat.
Doch stand er Carlstadt ebenso nah im ernstlichen An-
griff auf die Missbräuche, in der Entschlossenheit, "auf das
Ärgernis keine Rücksicht zu nehmen?" (Thesen vom
24. Sept.) Darauf antwortet uns in merkwürdiger Weise
Carlstadts Disputation am Donnerstag, den 17. Oktober
(Tag nach St. Galli), wenn wir zwischen den Zeilen zu
lesen verstehen. Es war die Promotion des Gottschalk Crop
und Gottschalk Cruse zum biblischen Baccalaureat (Lib. Dec.
p. 26. Thesen in der Basler Samml. C No. 2; im Auszug
bei Jäger S. 221-27.) Sie erregte grosses Aufsehen und
sehr verschiedene Beurteilung. Carlstadt stellte in dieser
stürmischen Zeit die Behauptung auf, dass die Privatmesse
in gewissen Fällen sich wohl verteidigen lasse!
Man war darüber aufs höchste erstaunt, noch mehr aber
über die Art und Weise, wie Carlstadt seine konservative
Regung zu verteidigen suchte. Der Brief des Studenten
Albert Burer, dem Kolde folgt 2), möchte seine Vorgehen
wie eine Komödie hinstellen. Carlstadt zöge nur als advo-
catus Diaboli alle Gründe herbei, die gegen die Abschaffung
der Messe sprächen, ohne selbst daran zu glauben. Jedenfalls
scheute er sich nicht, mit Melanchthon hart darüber anein-
ander zu geraten (Ulscenius bei Jäger, S. 509). Als alle (73)
Gegner der Messe sich reichlich geäussert, fing er immer
wieder von neuem an: Siehe, dies könnte erwidert werden
von unsern Gegnern, deren wir viele haben; oder: Siehe,
so könnte ein nichtswürdiger Sophist gegen die Argumente
sein unnützes Spiel treiben u. s. w.
Schliesslich versprach er demjenigen einen Goldgulden,
der in diesem Augenblick auch nur einen Grund aus der
Schrift beibringen könnte, weshalb die Messe abzuschaffen
sei. Burer, der, wie gewiss auch andere, dies alles nicht
ernst genommen hat, fügt hinzu: Sed non hoc tantum agebat
Carolostadius, ut resisteret, imo potius hoc, ut quid quilibet
haberet animi cognosceret, deinde, quid quisque sentiret,
expiscaretur (Horaw. S. 294). Das brauchte er nun aller-
dings nicht; die Ansichten seiner Collegen, besonders derer
im Ausschuss, wird er wohl gewusst haben. Hier redet
eben der Student über seine Lehrer. Der Brief des Ulsce-
nius (Jäger, S. 508f) enthält auch von alledem nichts, und
das Urteil Jägers über Carlstadt (S. 227) wird trotz
Burers Brief im Ganzen immer noch bestehen bleiben.
Allerdings mit einer wesentlichen Modification. Was Carl-
stadt hier that, that er in bester Absicht als Politiker. Die
Radikalen, Jonas und Melanchthon, wollten wie die Augustiner
schleunigst mit den Missbräuchen aufräumen, die Domherrn
wollten, soweit sie für die reformatorische Partei in Betracht
kamen, mindestens warten, und über die Sache reiflich
disputieren. Nun gab er ihnen, sich des Rechtes beider An-
sichten wohl bewusst und persönlich entschlossen, allmählich
mit dem Alten zu brechen, Gelegenheit zum Disputieren,
und es scheint ihm Vergnügen gemacht zu haben, die
Augustinerpartei, deren gesetzliches Anstürmen ihm damals
unsympathisch gewesen sein muss, gründlich abzuführen.
Er half den Domherrn, so viel er konnte, gegen die über-
mächtigen Neuerer, die als konsequente Praktiker natürlich
das leichtere Spiel hatten, und zeigte den letzteren, dass es
mit ihrer biblischen Anschauung durchaus nicht so sicher (74)
stünde. Sehr offen war ja dieser politischen Überfall, der
ihn zum Herrn der Situation machte, nicht. Aber der Aus-
weg, weiter zu überlegen und zu disputieren, zu dem sich
nun alle nach der Niederlage der Augustinerpartei bequemen
mussten, war doch durch seine Geschicklichkeit gewonnen.
Carlstadt gab zum Schluss noch den Rat, die Sache auch
an den Wittenberger Magistra weiterzugeben, ne quid offen-
diculi inde nasceretur in vulgo. Eine Angelegenheit, die so
eng mit der öffentlichen Ordnung zusammenhing, sollte auch
die Obrigkeit in die Hand nehmen.
In überraschender Weise stimmt nun, nach unserer Auf-
fassung, mit dieser Lage der Dinge das Gutachten am 20.
überein. Es spiegelt nicht Melanchthons Ansicht wieder,
wie Kolde meint (Augustinerkongr. S. 373), sondern ist das
Resultat von Carlstadts Vermittlungspolitik.
Wenn Dölsch in dieser Zeit nach einem Anhalt suchte,
wo er auf Rücksicht rechnen konnte, so war es allein Carl-
stadt. Als auch dieser bald zu den thätigen Reformern über-
ging, da stand Dölsch allein, und nun musste es sich ent-
scheiden, ob er dahin mitgehen wollte, wohin alle hervor-
ragenden Anhänger des Evangeliums ihm vorangegangen,
oder sich zu den lauen Stiftsherrn geringeren Ansehens halten.
Carlstadt allein hätte ihn vor diese drängende Ent-
scheidung wohl nicht gebracht. Es war Luther selbst, der
sein Gewissen vor das Entweder-Oder stellte. Die Ereignisse
nach dem 20. Oktober können wir schnell zusammenfassen.
Am 25. antwortete der Kurfürst bedenklich und warnend
(Corp. Ref. I, 470). Für Brück hatte inzwischen der kur-
fürstlichen Rat Beyer die Verhandlungen übernommen. Der
Ausschuss erbat sich auf die neue Botschaft Bedenkzeit und
hatte sich am 30. noch nicht entschieden (p. 474). Nachdem
der Augustinerprior Helt dem Kurfürsten verschiedentlich
sein Leid geklagt, Spalatin Jonas zur Vorsicht ermahnt
(p. 481 f.), und der Wittenberger Rat sich auf Carlstadts (75)
Anregung hin ebenfalls der Sache angenommen (p. 487ff.),
ist es endlich am 6. Dezember klar, dass eine Einigung nicht
möglich (p. 490; vgl. p. 485). Viele der Frage fernstehende
Professoren enthalten sich jeder Meinungsäusserung und
wollen die Entscheidung den Theologen überlassen. Die
traditionell gesinnten Stiftsherrn protestieren gegen ein ihnen
vorgelegtes Gutachten des Ausschusses, und geben ein
Separatgutachten ab. D. Schlamau, der Dechant des Stiftes,
verteidigt als Wortführer gegen den Ausschuss die herge-
brachten Ceremonien (p. 501), und beide Parteien reichen
gesondert ihre Schreiben ein. Das des Ausschusses steht
Corp. Ref. p. 493-500, (12. Dez.), das der Domherrn p. 503
(14. Dez.). Dölsch hatte mit den evangelisch gesinnten Dom-
herrn Jonas, Carlstadt u. a. das erstere Gutachten unter-
zeichnet (p. 500. 501), das wesentlich schärfer abgefasst
war, als das vom 20. Oktober. Es dringt in den Kur-
fürsten, dem kleinen Häuflein, dass wie immer, so auch hier,
die Sache Christi vertrete, zuzustimmen. Alles, was man für
die Messe anführen konnte, wird widerlegt (p. 495-99), und
die Abschaffung der Messe verlangt, selbst auf die Gefahr
hin, Ärgernis, Zwietracht und Beschwerung damit herbeizu-
führen. Die Stiftsherren dagegen verteidigen das Messelesen,
und wünschen, wenigstens bis die Sache entschieden, die
Messe sicher celebrieren zu dürfen (p. 503) 1).
Es ist non höchst tragisch, zu sehen, dass schon der
folgende Tag, nachdem Dölsch eben durch seine Unterschrift
den Bruch mit den katholischen Stiftsherren vollzogen hatte,
seinen Abfall von der Sache des Ausschusses herbeiführte.
Warum nahm Dölsch seinen guten Entschluss wieder
zurück? Konnte überhaupt ein Anhänger Luthers, der
seinen theologischen Ansichten bisher immer gefolgt war, in (76)
diesem Winter zur alten Partei zurücktreten? Was war es,
was ihm den Bruch mit der Messe so schwer, ja unmöglich
machte? Das ist eine Frage, die später beantwortet sein will.
Gehen wir zuerst weiter. Es war mit einem Male
Ernst geworden mit dem Plan einer allgemeinen Abschaffung
der Messe. Was Carlstadts Vermittlungsversuche nicht ver-
mocht hatten, das vermochte, so darf man wohl vermuten,
Luthers heimlicher Aufenhalt in Wittenberg, Anfang De-
zember. Hier hat er den zuverlässigen Freunden Ent-
schlossenheit genug eingeflösst, dass man das neue Gutachten
einsandte, und dass man in den engeren Kreisen jedenfalls
auch noch manches andere redete und plante. Jetzt stellte
es sich heraus, dass Spalatin Luthers Briefe und die Schrift
de abroganda missa privata mit dem kampfesfreudigen Send-
schreiben an seine lieben Augustinerbrüder, die den Streit
begannen, heimlich zurückbehalten hatte (Enders, III, 252f.).
Und auch nach Luthers baldige Abreise wirkten seine Worte,
zusammen mit dem von Spalatin gehemmten und non wirksam
gewordenen litterarischen Vorstoss, in Wittenberg nach, in-
dem seine lange entbehrte Erscheinung dahinterstand.
Damit war das Schicksal der Messe besiegelt. Es war
ein Wendepunkt, mit all dem Unberechenbaren und Rätsel-
haften, das so oft grossen Augenblicken der Weltgeschichte
anhaftet. Die Zeit des Redens war mit einem Schlage vorbei,
und Luthers Energie schuf plötzlich in Wittenberg eine neue
Situation, vor der alles Reden der letzten Wochen verblasste.
Dass sich Dölsch zu diesem Entschluss nicht dauernd
mit aufraffen konnte, war, historisch angesehen, sein Ver-
hängnis. Es stand dies im Zusammenhang mit der Bedenk-
lichkeit des der grossen Zeit nicht gewachsenen Mannes.
Sein Separatgutachten vom 13. Dezember, das er als
Ergänzung bezw. zum Widerruf seiner Unterschrift des Gut-
achtens vom 12., an den Kurfürsten sandte, ist im Weimarer (77)
Archiv erhalten 1). Wenn man es ansieht, so staunt man, hier
die Gedanken wiederzufinden, wie sie Luther, Carlstadt u. s. w.
vor der kritischen Zuspitzung der Lage auszusprechen pflegten.
Noch vor wenig Wochen war es keine Schande, solche Sätze,
wie Dölsch hier, zu schreiben, aber in diesem Augenblick
waren sie völlig verfehlt und mussten wie Anachronismen
klingen.
Wir wollen das Gutachten kurz durchgehen. Es ist
datiert: am Tage Luciä ( = 13. Dezember)2) und besteht
aus einem Briefe an den Kurfürsten und dem längeren,
eigentlichen Gutachten, in sauberer, sehr zierlicher Hand-
schrift. Der Brief giebt dem Kurfürsten den Rat, die Sache
nicht zu übereilen, sondern weiter überlegen und verhandeln
zu lassen, wie man es in der Ablass- und Papsttumsache (78)
gehalten habe. Dieser Vorschlag kam in der Messeange-
legenheit allerdings etwas zu spät. Dass er noch eine aus-
führliche Meinungsäusserung Luthers ersehnt, zeigt, dass er
die Schrift de abroganda missa noch nicht zu Gesicht be-
kommen hat. Wieder soll jetzt die Schrift die Richterin
sein. Er weiss den Kurfürsten sodann an der empfindlichsten
Stelle zu fassen, indem er ihm ausmalt, wie aus den schnellen
Neuerungen im Pöbel Aufruhr und Empörung entstehen
würden. Er hatte aus den Briefen des Kurfürsten wohl ge-
merkt, dass dies der beste Punkt sei, um Eindruck zu machen.
Für die Seelenmessen führt er Gründe der Pietät gegen den
Willen der Verstorbenen an und erinnert dann nochmals ein-
dringlich an die Gefahr, die der öffentlichen Ordnung drohe.
Communismus und Anarchie ständen in Aussicht. Soweit
der Brief. Die Geschichte jener Tage zeigt übrigens, dass
zu Besorgnissen dieser Art in Wittenberg ernstlicher Anlass
vorlag. - Das Gutachten selbst beginnt: "Messhalten in
priuato ist nit Sünde", so es im Glauben geschieht. Das
war die Ansicht des Ausschusses und Carlstadts gewesen.
Aber jetzt kam es nicht mehr darauf an, eine annehmbare
Entschuldigung für die Privatmesse zu haben, sondern das
bessere Neue zu ergreifen, dessen Erlängung möglich ge-
worden. Geht man auf das Schriftprinzip ein und hält der
alten Messe vor, sie liesse sich nicht mit dem ersten Abend-
mahl Christi vereinigen, das eine rechte communio gewesen,
so antwortet Dölsch darauf, diese biblische Erzählung sei
recensio facti, non impositio mandati, eine Entschuldigung,
die er fast genau aus Carlstadts Disputation am 17. Oktober
entlehnt hat (Jäger, S. 225, unten). Dölsch meint weiter,
wenn man aus Andacht und im Glauben Messe halte, so sei
das doch nicht verwerflich. Hier dachte er vielleicht an
Luthers Thesen de fide et ceremoniis vom 27. Juli 1520
(Weim. A., VI, 379) 1), wo nach einer Reihe ähnlicher Thesen (79)
das Schlusswort über die Ceremonien lautete: omne quod
non est ex fide, peccatum est; omne quod est ex fide, meritum
est. 1). Aber was bei Luther dazu diente, dem Christen-
menschen seine Freiheit klar zu machen, ist hier bei Dölsch
eine schwächliche Ausflucht, die ihm einen Entschluss ersparen
soll. Dann kommt er auf seinen schönen, evangelischen
Vorschlag vom 11. Oktober zurück, dass man fleissiger das
Evangelium predigen solle, und zwar vor oder in der Messe
(vgl. dazu Luther, Weim. A. VI, 363,29). Er möchte die
Messe umbilden, indem er die Predigt mehr in den Mittel-
punkt gerückt wissen will. Wir lasen das schon in den Thesen.
Dadurch hofft er wohl die augenblicklichen Härten der
Änderung zu mildern. Schon im Briefe hiess es, man
sollte doch eine Reformation und Besserung an einem ge-
ringeren Punkte anfangen (statt mit so radikalem Vorgehen).
Aber er wird sicherlich keinen brauchbaren Reformplan im Sinne
gehabt haben, und Umsicht und Energie, ihn durchzusetzen,
erst recht nicht. Seine Ausführung über den Kelchge-
brauch ist bemerkenswert. Es sei nicht unbedingt nötig,
beide Gestalt zu nehmen. Er weist dafür auf die Kinder
hin, die ohne das Sakrament auch nur in einer Gestalt ge-
nossen zu haben, doch selig würden. "Denn die Speisung
ist mehr geistlich, denn leiblich, und viel mehr Achtung zu
haben ad rem, denn ad speciem". Hier dachte ja auch Luther
viel freier, als z. B. Carlstadt. Letzterer erklärte es unbe-
dingt für Sünde, ohne den Kelch zu communicieren. Lieber
sollte man es ganz lassen. So in der Disputation am
19. Juli (s. o.); und auch am 17. Oktober: Ideo a peccato
neminem possum asserere, unam speciem capientem (Jäger,
S. 224.). Luther sagte noch vor kurzem ausdrücklich, es sei
keine Sünde. Für unsere Seligkeit sei es nicht notwendig, sub
utraque zu communicieren (Enders, III, 207 f.) 2) Wen sein (80)
Gewissen dazu triebe, sagt Dölsch, der solle beiderlei Ge-
stalt nehmen. Was sollte aber in diesem Augenblick das
zaghafte Zurückgreifen auf einen alten Standpunkt? Konnte
man eine Abendmahlsfeier unter beiderlei Gestalt jetzt ein-
führen, so sollte man es doch mit Freuden annehmen und
nicht nach Gründen suchen, die Luther in dem angeführten
Briefe für eine Notlage unter Tyrannenregiment gelten liess.
Jetzt geht er auf den damals viel verhandelten Punkt
ein, ob die Messe ein Opfer sei. Er verneint es. Hier
zeigt er sich also mutiger. Was er hier vom rechten Opfer-
begriff, dem Opfer des Herzens, dem Opfer des Lobes und
Dankes sagt, verdankt er Luthers Sermon von der Messe,
in welchem sich (Weim. A. VI, 368-70) ähnliche Stellen in
Menge finden. Man giebt Gott nichts im Sakrament, kein gutes
Werk, sondern man empfängt etwas. Das sei das Wesen
des Sakraments nach seiner Auffassung (vgl. Weim.A. VI,
364,23-365,13). Die Anbetung Christi im Sakrament hält
auch er fest. Dann folgt aber ein bedenkliches Stück alten
Sauterteiges. Die Seelenmessen möchte er retten und beruft
sich dazu auf Gregor. Unzweifelhaft meint er diejenigen
Kapitel aus den Dialogi, wo dieser von verschiedenen Geister-
erscheinungen erzählt, die erst Ruhe gefunden, als man ihnen
den Segen der Seelenmessen zu Teil werden liess. 1) Dies
wagt er nach seiner Berufung auf die Schrift als Beweisstelle
anzuführen. Noch dazu sind es Kapitel, die Luther gleich-
zeitig energisch ablehnt. (Weim. A. VIII, 452, 532). 2) Endlich (81)
zieht er sich auf das Alter der Messe zurück. Das war
ein hörbarer Grund, der schon dem Kurfürsten Sorge be-
reitet hatte (Corp. Ref. I, 473), und den auch Luther erwähnt:
"Denn es ist gar ein merklich gross Ding, einer solchen
langen Gewohnheit und aller Menschen Sinn zu widerstreben".
(Weim. A. VIII, 482,20)
Wäre es nach dem Gesagten nicht überflüssig, so könnte
man bis ins Einzelne hinein seine positive Gedanken mit
Stellen aus Luthers Messeschriften belegen. Ausser der
Stelle von den Seelenmessen ist dies Separatgutachten nichts,
als ein Ausdruck der Meinungen vor der Entscheidung, von
gleichem evangelischen Sinn getragen, wie er damals den
Ausschuss und alle Anhänger Luthers beseelte, aber auch
nicht mehr; man lebte aber in diesen Jahren schnell, was
noch vor kurzem zu sagen genügte, konnte bald veraltet und
verwerflich sein.
Was auf diese Tage noch folgte, lässt sich in knappen
Zügen erzählen. Dölsch hatte sich in dem Briefe an den
Kurfürsten über die Belästerungen der Priester durch den
Pöbel beschwert. Wie schon der Brief des Prior Helt zeigt,
waren thatsächlich im November allerhand Ausschreitungen
vorgekommen, die noch immer zunahmen. (Corp.Ref. I,
483ff.) Anfang Dezember schreibt der Rat deswegen an
den Kurfürsten und schiebt vor allem den Studenten die
Schuld zu: "besonders, die der Universität verwandt, haben,
wie wir glaubwürdig berichtet, blosse Messer unter den
Röcken gehabt; so der Priester vor den Altar getreten, die
Messebücher ihm weggetragen, und die Priester von den
Altären getrieben" (Corp. Ref. I, 488). Dann schildert uns
aus etwas späterer Zeit ein unbekannter Augenzeuge diese
Vorgänge:
"Im Schloss auffn Stiefft aller heyligen kirchen habens (82)
pissher jr horas, mess vnd andere stifftung gehalten, wywoll
sy derhalben vill schympffirung sehen, horen vnd leiden
mussen, die Studenten vnd gemeyn Styfftherrn, der hart darob
helt; noch hat man ettlichen Thumherren vnd anderen
pfaffen die fenster aussgeworffen." 1)
Dies genügt wohl zur Illustration des Abschnittes im
Gutachten, der sich über die Belästigungen beschwert.
Die Entscheidung war nun für Dölsch gefallen. Was
Carlstadt danach als energischer Führer der Bewegung
un Wittenberg ins Werk setzte, konnte ihn nur noch mehr
in die Opposition drängen. Wir wollen die bekannten Dinge
über Carlstadt und die Zwickauer hier nicht viederholen, 2)
zumal Dölsch hierbei gänzlich aus der Überlieferung ver-
schwindet. Dass sein theologischer Zusammenhang mit den Re-
formatoren nicht ganz gelöst war, zeigen seine schönen Thesen
vom 3. Januar 1522, aber der Abschaffung der Messe hat
er doch seine Zustimmung versagt, und das war das wich-
tigste und einschneidendste Ereignis des Winters. Verliess
er hier die Sache der Reformation, so sah man ihn über-
haupt nicht mere für einen Freund an. Im Januar verliess
Luthers Schrift de abroganda missa privata die Presse mit
ihrem heftigen Ausfall gegen die Stiftsherrn. (Weim. A.
VIII, 475f.) Die Abschaffung der Messe trat ihren Sieges-
lauf an. Carlstadt hielt den berühmten Abendmahlsgottes-
dienst am Weihnachtstage unter grossem Volkszulauf (Burer
am 1. Jan.), 3) und seitdem hörte man nicht mehr mit der neuen (83)
Art von Gottesdiensten auf 1) Eilenburg, Schiedeberg u. a.
folgten (Köstlin I, 516). Anfang Februar folgte der Pfarrer
von Lochau, Franz Günther, den wir schon aus den Dis-
putationen Dölschens kennen. 2) Im April machte man sogar
schon auf der Ebernburg den Versuch, die Messen abzu-
schaffen und eine neue Gottesdienstordnung einzuführen. 3)
So änderte man bald in den verschiedensten Gegenden.
Sickingens Freund, Hartmuth von Kronberg, hatte im Sommer
die Absicht, Luthers Schrift de abroganda missa ins Deutsche
übersetzen zu lassen, um in weiteren Umfange mit dieser
Schrift Propaganda zu treiben. Er kannte Luthers eigene
Übersetzung wohl nicht. 4)
Doch in der Stiftskirche in Wittenberg blieb man hart-
näckig. Sie wurde hier gleichsam die Hochburg des Alten und
die Zielscheibe, auf die sich alle Polemik concentrierte. Zu
seinem Unglück stand und fiel Dölsch mit diesen Stiftsherrn,
die er an Zuneigung zu Luthers Sache doch meistens weit
überragte. Aber jetzt stand scharf Partei gegen Partei,
und Dölsch gehörte nicht mehr zu den Anhängern Luthers.
Die Verhandlungen Hugold von Einsiedels mit Universität,
Rat und Kapitel und seine zeitweiligen Erfolge bieten für
uns nichts Interessantes mehr (Corp. Ref. I, 540-58).
Anfang März kam Luther zurück und predigte gegen die
Schwärmer. So warm er auch hier für die Schwachen ein-
trat, auf die die Schwarmgeister keine Rücksicht genommen,
so änderte das gleichwohl Dölschens Stellung zur neuen
Gottesdienstordnung nicht mehr.
Am 24. April schreiben die Stiftsherrn an den Kurfürsten (84)
wegen der alljährigen Reliquienausstellung; sie wünschen sie
diesmal "ohne Erwähnung der Indulgenzen, weil das dem
Volk bereits verhasst und lächerlich wäre". Darauf ant
wortet der Kurfürst zustimmend, und Seckendorf excerpiert
den Brief weiter: "liberum praeterea Canonicis relinquit,
quid de concionibus et Missis statuere vellent". 1) So blieb
es denn mit kurfürstlicher Genehmigung beim Alten.
Im Jahre 1523, dem Todesjahre Dölschens, verschärfte
sich die Situation. Luther richtete zuerst am 1. März ein
Schreiben an die Domherrn, in dem er kurz und bestimmt
die Abstellung der Missbräuche fordert (Enders IV, 89ff).
Er könne dies öffentlichen Ärgernis nicht länger schweigend
mit ansehen. "Faciant ergo D. V. id sponte, quod facien-
dum pluchre norunt, ne mihi necesse sit, vos publice offen-
dere". Darauf wenden sich die anders gesinnten Domherrn,
also ohne Jonas und Amsdorf, an den Kurfürsten um Rat,
was sie thun sollen (4. März: Seckendorf I, 153 Add. II, e).
Der antwortet am 6. folgendermassen: 2) "Dass die seel-
messen vnd andere gotliche amt, so durch vnsere vorfarn
seligs gedechtnus vnd vns gestift, nit vnbillich gehalten,
vns werd dan vrsach angeczaigt, warumb dieselben solten
abgetan werden". Gegen Luther entschuldigen sich die
Domherrn, ihr Dechant (Schlamau) sei gestorben (Enders
IV, 81f.), und bis zur Wahl eines neuen könnten sie nichts
unternehmen (vgl. Luther, Erl. A. 53, 178). Amsdorf lehnte
es am 16. März offen und ehrlich ab, Dechant der Stifts-
herrn zu werden, "die Notdurft seines Gewissens" vor-
schützend (Corp. Ref. I, 610), 3). "Dieweil doch ein Dechant
die Jahrgedächtnisse und andere Gestifte, Votiven und
Präsenzmessen nicht allein halten muss, sondern andere
durch die Statute dazu treiben und dringen, ja schwören, (85)
dass er darüber halten will, solches handbahen und schützen",
und alle Seelenmessen seien gegen Gottes Wort (p. 609).
Nach Luthers Meinung musste sich auch wohl Dölsch in
seiner Custodia etwas ähnliches sagen.
Der zweite, noch eindringlichere Brief Luthers an die
Domherrn ist dann am 11. Juli geschrieben worden (Erl.
A. 53, 178ff; vgl. Enders IV, 176f). "Ich rede", sagt
er, "itzund mit eurem Gewissen: was gehet uns der
Kurfürst in solchen Sachen an?" Sie könnten sich nicht
mehr mit Unverstand entschuldigen. Wenn selbst dieser
schöne, seelsorgerische Brief keinen Erfolg hatte, dann war es
klar, dass sie nicht wollten. Das nahm Luther nun auch an
und handelte danach. Dölsch aber war bald nach diesem
zweiten Brief, am 29. Juli, gestorben (Enders IV,
184.87).
VI.
Wie schwer und einscheidens der Entschluss war, die
Messen abzuschaffen, sieht man erst völlig aus einem Lebens-
lauf, wie diesem. Aller Liebe zum Evangelium, aller Be-
geisterung für Luther ungeachtet, konnte Dölsch an diesem
einen Punkte scheitern. Wir vergessen heute leicht die
Grösse und Tragweite der Kultusänderung angesichts der
Sicherheit und Ruhe, mit der sie Luther durchgeführt hat.
Und doch giebt es nur noch ein Ereignis in der Kirchen-
geschichte, dass man mit der Abschaffung der Messe ver-
gleichen könnte, das ist der Bruch der ersten Christenge-
meinde mit den jüdischen Ceremonien. Wie hatte Paulus
sein ganzes Leben hindurch mit den judaisierenden Gegnern
zu kämpfen! Und wie dort neben allem Hass, Hochmut und
Unglauben doch auch ein verständliches Gefühl für den
Wert des alttestamentlichen Erbes, an das Gott seine Ver-
heissungen geknüpft, mitgesprochen haben wird, so regte
sich hier das Gefühl für die Heiligkeit des Messopfers, in
dem der gläubige Katholik die Wiederholung des Opfers (86)
Christi, das Heilsgut, auf das er sich verlassen konnte, sah.
Aber sobald das Wort Gottes wieder in seine ihm gebürende
Stelle gesetzt war, wurde das Messopfer eine inhaltleere
Form; mera scene, sagte Melanchthon. Und für den Gläu-
bigen war es Sünde, noch weiter Messe zu halten. Ob
sich Dölsch alles dessen bewusst war? Man möchte es gern
verneinen und kann es doch nicht angesichts seines eigenen
Gutachtens. Hier zeigte sich, dass es ihm an Erkenntnis
nicht fehlte, nur an Kraft, danach zu handeln. Es lag bei
ihm zum Teil an der Unentschlossenheit, die sein ganzes Leben
durchzieht. Aber um einen Menschen, auf den von der einen
Seite das neu gewonnene und freudig erfasste Evangelium
einwirkt, und der den Bann ruhig auf sich genommen,
dauernd in der Schwebe zu erhalten, bedarf es gewiss eines
starken Gegengewichtes. Das war eben die Stärke der
kirchlichen Tradition von der Messe, mit all dem Glanz, der
die ideal gedachte Feier umgab. An diese traditionelle
Macht erinnert uns sein Geschick. Und der Grundfehler seiner
Natur verstärkte sodann das Gewicht dieser Reminiscenzen.
Seine Verteidigung musste in solchem Falle notwendig
schwächlich ausfallen, und wir wollen mit ihm nicht nochmals
darüber rechten. Trotzdem hat er eigentlich mit der Be-
rufung auf das Alter der Messe alles Schwerwiegende aus-
gesprochen, das es seinem Empfinden unmöglich machte,
Luther zu folgen. Luther zerschlug den Knoten, den man
ihm vorwies: "Gewohnheit hin, Gewohnheit her; Gottes
Wort muss vorgehen und fest bleiben", sagt er in Sermon
von der Messe (Weim. Ausg. VI, 371,2, vgl. S. 375f), und
im Todesjahre Dölschens schreibt er in der herrlichen
Schrift "Dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde
Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen u. s. w."
folgendes: "Man muss sich gar nichts kehren an Menschen-
gesetz, Recht, alt Herkommen, Brauch, Gewohnheit u. s. w.
Gott gebe, es sei vom Papst oder Kaiser, von Fürsten oder
Bischoff gesetzt, es habe die halb oder ganze Welt also ge- (87)
halten, es ban ein oder tausend Jahr gewährt. Denn die
Seele des Menschen ist ein ewig Ding, uber Alles, was
zeitlich ist; darumb muss sie nur mit ewigen Wort regiert
und gefasst sein. Denn es gar schimpflich ist, mit Menschen
Recht und langer Gewohnheit die Gewissen für Gott re
gieren". (Erl. Ausg. 22, 142f). Solche Antworten konnten
Dölsch wenig trösten. Obwohl er gerade das Schriftprinzip
so hoch hielt, konnten wir doch schon in der Schrift gegen
die Löwener bemerken, dass die Gefahr für ihn nahe lag,
es als eine äussere Autorität an Stelle der scholastischen
Lehrmeister zu benutzen. Ihm fehlte die Glaubenskraft, die
die Schrift dem Glauben an das Evangelium richtig ein-
und unterordnet. So war im innersten Grunde seine Ängst-
lichkeit in der Messesache nur ein Symptom für eine viel
tiefer gehende Differenz zwischen Luthers Glauben und seinem.
In diesem Fall kam der Riss zum Vorschein und erwies sich
als unheilbar.
Über einen Punkt geht Dölsch immer mit Stillschweigen
hinweg, obwohl der Kurfürst ihn (Corp. Ref. I, 473) ernstlich
zur Debatte gestellt. Die Messefrage war auch eine Geldfrage.
Sollten die Stiftherrn es wie die Augustinermönche machen
und ein Handwerk ergreifen? An Geistlichen war ja jetzt
sehr grosser Überfluss, besonders wenn die Messen aufhörten
und sonntägliche Predigten eingerichtet wurden. Dölsch
hatte allerdings noch seine Professur und war von unmittel-
baren Nahrungssorgen nicht bedroht. Nur einen Teil seiner
Einkünfte hatte er zu opfern. Hier kann niemand dem
andern ins Herz sehen.
Soweit lässt sich heute das Bild Dölschens rekonstruieren.
Auf jeden Fall hat dieser bisher so got wie unbekannte
Mann, dessen reformatorische Thesen wie die Schrift gegen
die Löwener uns einen lebendigen Zeugen für das wieder-
gewonnene Wort Gottes vor Augen führten, Anspruch auf
unsere Teilnahme trotz seines unrühmlichen Ausganges. -- (88)
Dölschens Separatgutachten über die Messe.
(!3. Dezember 1521).
Weimar. Ernst. Gesamtarchiv Reg. O. pag. 99. MM 1.
(No. 225). Aufschrift: A0. 1521. Doctor Veldkirchens Bedenken
(von fremder Hand). Wappen: zwei gekreuzte, in der Mitte
zusammengebundene Schwerter. Über dem Schild: J. D. 1)
Mein gebeth vnd gantz vnter[thä]nige Dinste zcuuor,
Durchleuchtigster, Hochgeborner, Gnedigster Churfurst vnd
Herr. Ich bitte Ewer Churf. g. gehorsamer meinung vnter-
[thä]niglichen zcue wissen, das zu besorgen sey, das in
Ewer Churf. g. vniversitet vill vneynigkait und zwitragt
erwachssen werde. In der anzegung, ob man Messe wie
sye ytzundt gehalten abethun, und welcher gestalt man die
leyhen berichten solle, Thun hirihn auch mein einfeltige
underricht lauts ingelegter zcedeln. Nicht das ich Ewer
Churf. g. hoch vorstendig vernunfft zulernen untersthen
wolle, sunder ausz meynen vnterthenigen pflichten, da ich
E. c. f. g. myd vorstrickt anzuzeigen, Zum Ersten meins
bedunckens where es Ehwer C. f. g. auch nutz und gut, wauch
Ewer g. vniversitet, das man mit eyner solichen wich-
tigen sachen nit eylte, sunder alle Ding wol betrachte
und lange zuuor vil davon in der schule disputirt vnd mit
schrieben cristlich vnterricht theten, damit die sachen ihm
grundt besser an tag bracht wurde, vnd sich zu diesszer
sach, die mesz belangend Ewer Churf. g. auch Irer g. vniver-
sitet vnd gantz commun alhir in hylthe, wie zuuor gehalten (89)
worden ist in den sachen der Indulgentien und babstumb
betreffen gehalten ist. Nemlich das man sich der sache
erkunden vnd wol schrieben liesz, Doctorem martinum vnd
andere die in sunderheit lust dazu hetthen, vnd vorgunte
eynem jdern zuhalten vnd zu schrieben disputiren was
eyner ausz der schrifft bewysen kunt ader vormeinte zu
halten. Szo wer es dem hauffen nit schwer, Auch nit auff-
rorig. Dan solt Ewer Churf. g. nebent der vniversiteten
ader ausschosses ratschlag eyn gemein reformation anfhaen,
So wurde dem vnsinnigen volck, vielen bosen Tyrannen, das
schwert der vorfolgung in die hande gegeben die der
geistlicheit ahn das gar entgegen vnd veindt seindt, vnd
alszo wurden sey vil mher suchen rach an den pristern, den
irer selen seligkeit besserung, plus sua quam quae sunt Jhesu
christi querentes. (Phil 2,21) Also wol zubesorgen vnd abzunhemen
ist, vnd wen man ye eyne reformation vnd besserung machen
wolte, So mochte man ahn eynem geringen anfhaen, das
mehr clar ahm tage where ausz der schrift, den [denn] eynen
aus andacht priuatim messe halten zu vorhinderen ader weren.
Ich finde nicht in der schrifft, das man testamenta
ader die letzen willen der vorstorben brechen vnd
zuertrennen sölte, Das man predigen sal, seyne negsten
christen menschen vorachten, vnnd mit zcuchten vor Ewer
churf. g. die priestern wol anheben sich vor ihnen zu
creuzcigen, die hewser vor ihne zusperren, dem monichen
nichts geben, sye widder horen nach sehen, ausz den clostern
trieben, welchs wider die schrifft ist. Christus verbeut auch,
das nymants sal mit dem andern ihm gericht hadern, ader
zcancken. Sant paul spricht mit claren wortenn, Das ahne
sunde die partes widder ein andern vor gericht nit hadern
ader zcancken kunnen, Wue bliebend die, die allein umb
gelts willen wider ihren neben menschen schten, den gmeinen
nutz faren lassen, nit lesen in der schule, dar zu sye vor- (90)
ordent sindt, zu vnterricht den flissigen schulern, ausz
welchen werden mogen die zuerhaltung gemeines nutz von
den Juristen gelart werden sollen. Man ist itzunder leyder
allein auff die geistlichei Erbittert, vnd szo Ew. Churf. g.
nyt ein gnedig einsehen wil darihn haben, als wir den vns
gentzlich zcu Ewer churf. g. vorshendt, szo ist es fast
um [vnd] sye gescheen. Got gebe vns gedult vnd sein gottliche
gnade Amen. Ewer ch. f. g. haben auch gnediglich zu-
bedencken, ahn whem es darnach sein wolte, szo sye ihren
mutwillen mit dem schwechuesten hauffen geibt haben, dan
sie lassen sich bereit horen, man sye fursten vnd hern nit
schuldig ihres willen gestaten, Dan christen menschen sollen
geleich sein, vnd alle ding gemein, was mher dar ausz volgen
wurde, gebe ich Ewer Churf. g. zuerkennen, bit derhalben,
D. c. f. g. wollen mich nicht vordencken, sunder dissze meyne
einfeltige anzeigung gnediglich auffnhemen, wil ich von Ewer
Churf. g. vilborlich in aller vntertenigkeit als der selbigen
E. c. f. g. vnterteniger Capelan zcuuordinen geflissen sein.
Gebin ahm tag lucie virginis anno etc. xxi etc.
Ewer churf. g.
vnterteniger capellan Joannes
D. Veltk., custos zu Wittenberg.
Dem durchleutigsten hochgebornen fursten vnd hern,
hern, Friderichen, herzogen zu Sachssen, des heiligen Reichs
Erczmarschalch, vnd Churfurst, lantgrauen zu Doringen, vnd
marggrauen zu Meissen, meinem gnedigsten Hern vnd patronj.
Mes halten in priuato ist nit sunde, so es nit ausz geitz
ander mit vnwillen geschieht, sonder auss begir, vnd lust, vnd
ihn eynem sollichen glauben, das dissze speise ihm sey vor-
gebung seyner sunde.
Vnd ab eyner schon kein communicanten hetthe, ist nit (91)
daran gelegen, Dan do der euangelist vnd sant paul sagen,
das bey disser ersten einsetzung vnd gebrauchung des hoch-
wirdigen sacraments, vill gewesen seindt, ist recensio facti,
non impositio mandati.
Fulget hirauss, das da strefflich seind alle, die do
priestern werent priuatim mess zuhalten, die weil sie nit
wissen, warumb der prister mesz halte, aus andacht ader
geitz, mit willen ader vnwillen. Medicus enim [?] egroto non
debent (!) prohiberi, Nec esuriens bona ab spirituali cobi et
potu. calix enim domini inebrians, quam praeclarus est. 1)
Mhan sal abir zu disszer speis gewaltiglich nymants
zcwingen vnd dringen, auch nymants weren, sonder durch
ir einfeltige nutz vnd seligkeiten, die ausz diszer andech-
tigen nutzung entspringen, auch von vnsser grossen nottorfft
wegen, die lewt, geistlichen vnd weltlichen, mit predigen vnd
anderen heilsamen vormanung offt dissze speise zu sich zu
nhemen reitzen vnd vormanhen. Dan ye kein gewisser
heilsamer Ercznei, widder die sunde vnd zu stillung eines
armen erschrockenen gewissenn nyrgan ist ader gefunden
wirt. Hic est calix noui testamenti in remiss. peccatorum,
quod promissiones convenerint, sepe ad hominum memoriam
reducere, scriptum est hec, quotienscumque feceritis, in
meam memoriam facietis. (1 Kor 11,24f u. Par.)
Ist derhalben mir gantz nicht entgegen, sunder gefhelt
mir wol, das man offt predige vor ader yn der mess, vnd
also priester vnd andere sunder zu disszer ertzney reytze
vnd gezcye durch das Wort gottes.
Gefiele mir dennoch garnichts, das man die lewt hetze
wider die geistlicheit, die villicht allein ausz andacht mess
halten etc. Tu quis es, qui judicas alienum seruum, domino (92)
suo stat aut cadit. Et alibi, qui autem judicat, dominus
est, etc. (Röm 14,4; 1 Kor 4,4)
Ab aber der leyhe seyner ferligkait 2) schuldig sey, beyge
gestalt zunehmen, lasz ich einem jedern seyn meynung vnd
gutgeduncken. Aber in meynem slechten einfeltigen synne
halt ich dafor, das den leyhen sey von vnnothen, sacra-
mentaliter beyde gestalt zu sich zunehmen. Dan disz speissung
ist mher geistlich dan leiblich, vnd vil mher achtung zuhaben
ad rem, dan ad speciem. Nu ist je tantum sub una specie
quantum sub utraque. Und wen dem nit also were, szo
wurden die vnmundige kind, newlich getaufft vnd also
sterbend, verloren, das dan wider alle doctorn vnd die hei-
lige schrifft ist. Dan die schrifft sagt: Nisi manducaueritis
carnem filii hominis et bibitis ejus sanguinem, non habetis
vitam in vobis. (Joh. 6,54) Welche schrifft auch die kindelein belangen
ist. Wie dan augustinus vnd andere vetere halten.
Nhu ist es offentlich ahm tage, das man solche kindelin
sacramentatliter mit keynerley gestalt berichten ist. Neyssen
sthet geistlich. 4)
Alszo halt ich dafor, so eyn leyhe eyn gestlt nymhe,
vnd sich ahne beschwerung seynem gewissen eyner gestalt
genugen liessze, meynes bedunckens sundigethe solcher nit.
Wo aber eyner yhm wil gewissen machen wolte, Er
thete der eynsatzung christi nit gnug, vnd wolte nit also
abegewiset ader gesettiget sein, halte ich, man mochte, ja
man solte eynem sollichen beyde gestalt reichen, vnd im sein
gewissen also thundt stillen, Auch halte ichs dafur, das es
besser were vnd sicherer, das es ihm ersten brauch geblieben
were, wie zu den zceiten der aposteln, beyder gestalt zu
nehmen gewest ist. (93)
Dieweil ich aber nit weiss, wen dye eyne gestalt ab-
kommen sey, vnd mirs noch keyner geweist hat, sind auch
eyner brauchung ob 1000 Jahre in eubung gewesen, halte
ichs noch gentzlich dafür, das es schwer sey zuhalten, das
eyner gestalt niessung nit gnug sey. Erant enim omnia
communia. Quotidie quoque perdurantes vnanimiter in
templo, fragentes circa domos panem etc. Erant autem per-
seuerantes in doctrina apostolorum et communicatione frac-
tionis panis et orationibus. (Apg 2,44.46 og 42)
Ab missa ein offer sey.
Das vornemeste in der messz, vnd gantz ende ist
communio ader die niessung, williche an zwifel nymants
mher nutz fruchbarlich ist vnd zutregig, dan dem nyesser,
vnd also ist es gewis, das die mess nit eyn offer genannt
werden kan, Ist auch nit eyn guth werck, eynem andern zu-
treglich. Man gibt auch also nichts, sunder man entffhehet
allein von got durch dissze niesszung gratiam vnd remiss.
peccatorum.
So man aber ein auffhebung haben wolte, auff alles,
das man in der messze thut, wie itzunt gemeinlich der brauch
ist, so man von der messe redet, Als man spricht, officium
misse est de vno martire, collecta comunis, chyrieleyson,
angelicum etc., Szo mag (hoc modo missam accipiendo) mess
wol ein offer gnant werden, dan die andacht vorbeth eins
vor den andern; gedechtnisse etc. seint ein offher, in welchem
eyner sich gantz got mit einanderen ergheben, vnd sein
andacht offheren ist. 2) Sacrificium enim Deo spiritus contri-
bulatus et cor contritum et humilitatum Deus non despiciet. (Sl 51,19)
Es ist auch am tag, das christus vnser Herr, sich selbs
got seynem hymmelschen vater ein opfer am heiligen crewtz
vor alle vnser sunde geopfert hath, reconcilians per hoc
omnia, que in celo et que in terra sunt. (Kol 1,20) (94)
Vnd der do also die gedechnisse disses offers christi,
vns zu gut gescheen, eyn offer nanthe, Thet nicht vnrecht,
dan die heiligen vetter Cyprianus, Ambro, August, Bern,
etc., nennens ein geistlich offher, das do teglich vor vnsszere
sunde mistice geopfert wird.
Wer auch so freuel were, der do sagen dorfft, das man
christum vnder dem brot vnd weinsz nit anbethen solthe,
der wer ein ketzer, wan ja, wo do warhafftiglich ist blut
vnd fleis christi, das ist auch warhafftiglich vnd wesentlichen
die vbergebenediet gotheit, verbum enim caro factum est, (Joh 1,14)
die wort christi müssen nit fhelen, szo er sagt: hoc est
corpus meum etc. Christum in seyner menscheyt haben lob-
lichen vnd seliglichen angebethet allerley geschlecht der
menschen, jungk vnd alt, gelart ader vngelarte, frawen vnd
man, heiden vnd juden etc. Veil mher wir armen christen
sollen ihn anbethen vnd von den bescheidnen entffangnen
guter dancken vnd die vor got vnd der werlt rhumen.
Ab die messze den selen helffe.
Wie oben gesagt ist, mess in seynen vornemsthen stück
ist die niesszung, die dienet den armen selen nicht, wie den
auch den lebendigen eins fremden, ader anderen niessung nit
nutz ist. So ist doch sehr verderlich den seelen, das mhan
in der mess zw hauffen kumpt, vor sey bitten ist, vnd christum
seins offhers vnd des vordienst seynes bitteren leydens er-
mant, das ehr sein gnadt vnd barmhertzigkeit mit [?] den
lebendigen vnd tothen mitteilen wurde. Vnd ihre vnser
schulde vnd pein gnediglichen nachlon vnd minderen.
Vnd also beweist der heilige grego. in dial. 2) durch vil
schoner geschicht erfarung vnd warhafftige that vnd exempel,
das missa, das ist preces in missa etc., tröstlich nutz vnd
seliglich sein den vorstorbenen menschen, ader armen selen.
Ist auch solcher brauch vor die selen zu bitten ein alt
herkomen gewest vor 1000 Jaren zw den zceiten Aug. Ambro. (95)
auch lang zuuor by den gezceiten Cipriani gloriosi martiris.
Sancta et salubris est cogitacio pro defunctis exorare. Die
schrifft zceigt auch meines bedunckens gnugsam ahn, das
etliche sunde an eyner 1) wolt vorgeben werden, sicut scriptum
est, Qui blasphemaverit in s. s., 2) non habebit remissionem,
neque in hoc seculo, neque in f[uturo]. Sed sacerdotum,
pontificum etc. est orare, quemadmodum pro suis, ita pro
aliorum peccatis ectr.
Man hat mich auch globwirdiglich bericht, das die
althen gestifft memorias suorum fundatorum begenth
jerlichen, als do ist Halberstad, misnen vnd magdeburg.
Szo findt ich auch, das eben der canon Misse zcum
grosten teil bye den alten gefunden wirt, Als do ist in
e[xempli] l[oco] de sacra c. vj. ambrosij vnd hin vnd wider
by den heiligen Cypriani, wher der halb mein meinung, das
man sich fast wohl vorsehe, da mit was bestendiglichs vnsern
loblichen vnd christlichenn Churfursten vorbrechte wurde.
E. C. F. G.
vnterteniger Capellan
Doctor Viltkerch
custer zu Wittenberg.
Nachtrag: Nachdem die Arbeit abgeschlossen war, kam
mir der Aufsatz von Ferdinand Cohrs: "Johannes Toltz,
ein Schullehrer und Prediger der Reformationszeit", im
neusten Band der "Mitteilungen der Gesellschaft f. deutsche
Erziehungs- u. Schulgeschichte" (Band VII, Heft 4) zu Gesicht.
Der Verf. behandelt hier im Eingang ebenfalls die Verwirrung, (96)
die über Toltz, Dölsch und Bernhardi besteht, und kommt
auf andere Weise zu demselben Resultat, wie ich im zweiten
Abschnitt. Diese erfreuliche Übereinsstimmung, die auf selb-
ständigen Wegen zu gleicher Zeit erreicht worden ist, wird
hoffentlich endgültig die Verwechslungen aus der Welt schaffen.
Für alle Nachrichten über Toltz sei auf diesen gründlichen Auf-
satz verwiesen, insbesondere auf den sorgfältigeren und musterhaft
gedruckten Katalog von Schriften Toltzens, mit dem sich
mein provisorisch unternommenes Verzeichnis natürlich nicht
messen kann.
Noter:
80,1: Greg. Magn., Dial. IV, 40,55; bei Migne Band 77, pag. 375 ff.,
415ff.
83,4: Weim. A. VIII, 479. Enders III, 442. nebst Anm.
88,1: Für den Abdruck bemerke ich, dass ich mich an die Schreib-
weise D.'s gebunden und die neueren Editionsgrundsätze nicht an-
gewandt habe.
91,1: Von calix ab: Psalm 22 (23), 5. -- Die lateinische Sprüche,
die jeden Abschnitt schliessen, sind ganz flüchtig und abgekürzt
hingeworfen: die Lesart daher unsicher.
92,2: = sicher zu sein "fur aller nodt und ferlickeit". (Luther im
Messesermon. Weim. Ausg. VI. 375, Z. 10).
92,4: Die Stelle ist im Ms. corrigiert und nicht ganz deutlich. Über
den Sinn des Ganzen vgl S. 79 dieser Arbeit.
95,1: = ohne einer: Matth 12,31. 32.
Lebenslauf.
Geboren bin ich am 25. Januar 1875 zu Wismar als Sohn des
damaligen Gymnasiallehrers, jetzigen Chefredakteurs, Reichs imd
Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Kropatscheck in Berlin, und seiner
Ehefrau Therese, geb. Biedermann. In der heil. Taufe erhielt ich
die Namen Friedrich Wilhelm. Der erste Unterricht wurde mir
auf der Vorschule des Saldern'schen Realgymnasiums in Brandenburg
a. H. zu teil; Michaelis 1883 kam ich auf die Vorschule, und Ostern
1884 in die Sexta des Kgl. Luisengymnasiums in Berlin. Dieses ver-
liess ich Ostern 1893 mit den Zeugnis der Reife. Ich studierte dann
in Greifswald, Basel und Berlin und nochmals in Greifswald Theologie,
hörte daneben auch philosophische, historische und kunsthistorische
Vorlesungen. Meine theologische Studienzeit schloss ich mit dem
Licentiatexamen ab, das ich am 15. November 1897 hierselbst
bestand, um dann nach zwei Semestern mich gänzlich mit geschicht
lichen Arbeiten zu beschäftigen. - Die Anregung zu vorliegender
Dissertation verdanke ich Herrn Prof. Ddr. Haussleiter. Ihm, sowie
Herrn Geheimrat Prof. Dr. Ulmann in Greifswald und Herrn
Geheimen Hofrat, Archivdirektor und Oberarchivar Dr. Burkhardt
in Weimar bin ich ausserdem für viele wertvolle Winke und freund-
liche Unterstützungen zu grossem Dank verpflichtet. Endlich möchte
ich auch an dieser Stelle allen meinen Lehrern, insbesondere meinen
historischen, den Herren Proff. Ddr. Ulmann, Bernheim, Seeck
für alle Anregung und Förderung meinen Dank aussprechen.