IV.
 

Vorher aber verdienen noch seine Schriften einige

Worte. Er hat nicht viel veröffentlicht; und da bis auf

zwei Thesenreihen alle urkundlich erwähnten Schriften sich

in Drucken oder Handschriften nachweisen lassen, so gewinnen

wir über seine Arbeiten mit leichter Mühe einen ziemlich

vollständigen Überblick.

Es sind dies ausser einer Denkschrift über die

Messe, die naturgemäss unserm letzten Kapitel zufällt,

eine Reihe von Disputationsthesen und die Schrift

gegen die Löwener und Kölner. In diesen spärlichen

Schriften eine selbständige, abgeschlossene theologische (47)

Individualität finden zu wollen, wäre ein vergebliches

Bemühen. Er zeigt sich in dem, was er sagt und schreibt,

eingestandenermassen abhängig von Luthers Gedanken, nur

einzelnes ist für ihn typisch. Es ist auch keine zweckmässige

und lohnende Aufgabe, dies Abhängigkeistsverhältnis für

jeden Gedanken aus Luthers Schriften zu belegen; dass im

Allgemeinen ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt, wird sich

schnell zeigen.

Wir beginnen mit der Schrift gegen die Löwener und

Kölner. 1) Das thörichte, voreilige Urteil der verbündeten

Fakultäten war nicht nur in Wittenberg, sondern auch von

vielen andern Seiten, mit Unwillen aufgenommen worden,

und Luthers Abfertigung der Lovanienses et Colonienses a-

sini fand grossen Beifall. Auf Luthers Schrift im März

liess Dölsch im April noch eine Entgegnung folgen, aus

welchem Grunde, ist unbekannt; nach dem Tenor der Schrift

glaubt man fast, dass das öffentliche, dankbare Bekenntnis

zu Luther ihm die Hauptsache war, und nicht die Sorge

wegen des Angriffs, dem Luther schon ausreichend begegnet

war. Dass die Schrift im April erschien, lässt sich aus einem

Briefe Melanchthons an Joh. Hessus entnehmen (17. April):

Jam excuditur hic Martini de bonis operibus nondum absolutus

libellus. Item Feltkirchii Licentiati contra Colonienses et

Lovanienses (Corp. Ref. I, 160). Der genaue Titel ist schon

früher angegeben. 2) Die römische Kirche hat diese Schrift (48)

des gebannten Lutheraners später auf den Index ge-

setzt. 1)

Luther beginnt in seiner Erwiderung mit dem Ausdruck

tiefster Empörung über seine Gegner. Sic fractus mutatusque

sum, ut flere magis libeat quam quicquam scribere (Weim.

A. VI, 182). (lutloev2#10) Diesen geübten Ketzerrichtern, die gewissen-

loses Verdammen und hochmütiges Absprechen zu ihrem

Handwerk gemacht haben, mit christlichem Ernst ihr Unrecht

klar zu machen, findet er nicht leicht.

Dölsch geht anders vor. Luthers Kraft des Zornes steht

ihm nicht zur Verfügung. Sein Eingang bewegt sich in

massvollen, höflichen, ja eleganten Gedankengängen. Er be-

ginnt: Aus der heiligen Schrift haben wir gelernt, dass alles

ausser dem Worte Gottes, das allein ewig, der Eitelkeit unter-

worfen ist. Nachdem er dies auf mannigfache Art ausge-

führt, formuliert er seinen Standpunkt, von dem aus er Luther

verteidigen will, so: Lutherus bibliacis libris innitur, et

doctrinae Christi: ad quam omnium hominum sententias,

ut par est, exigit: cui si consentiunt, probat, si non, reiicit

(Bl. B.) (01#32). Die Berufung auf die Autorität der Bibel, auf die

er immer wieder zurückkommt, ist für ihn typisch. Das

Schriftprinzip hat er ganz besonders lebhaft aufgegriffen.

Manchmal setzt er es allzu äusserlich als neue Lehrautorität

an die Stelle der alten Autorität des Thomas und Scotus,

im Ganzen aber vergisst er es nicht, das Evangelium von

Christus als Ganzes und den Glauben als die Hauptsache zu

behandeln. Dazu belebt der persönliche, vertrauliche Ton,

der nur den Zusammenhang öfter nicht sehr förderlich ist,

die Darstellung auf das angenehmste. (41)

Wir kehren nochmals zum Anfang zurück, um jetzt den

wesentlichen Inhalt wiederzugeben. Auf den Gedanken von

der Beständigkeit des Wortes Gottes folgen Betrachtungen

über die Vergänglichkeit aller philosophischen Lehren. Er

flicht darin sein Selbstbekenntnis von der zwölfjährigen,

vergeblichen scholastischen Arbeit ein, das wir schon gehört

haben. Eine glückliche Zeit sei es doch, wirklich ein golde-

nes Zeitalter, in dem die Wahrheit endlich sich Behn breche,

wo man in Wittenberg junge Leute über die Sentenzen der

heiligen Schrift disputieren hören könne, Jünglinge, die alte

Leute beschämten. Er selbst habe diese Macht der über-

zeugenden Wahrheit erfahren, als er noch Scholastiker war.

Nur Neid habe jetzt die Löwener und Kölner bewogen, gegen

Luthers siegreiche Sätze ein Libell zu schreiben. Dölsch findet

das ganze Unternehmen überaus lächerlich, denn der Beweis

nach der heiligen Schrift müsse ihnen notwendig versagen.

(Bl. Aijv) Es wird ihnen dabei wie dem Marsyas gehen

ab aeterno illo Apolline Christo Op. Max.! Denn gegen ihn

kämpfen sie. Das Bild von Marsyas wird weiter ausgemalt

(Aijv. -- Aiij). Er nennt sie Verfolger der evangelischen

Wahrheit, weil sie Luther verfolgen.

"Perge, itaque, mi Luthere, et quod facis, fac diutissime,

dominicumque gregem consolare", damit leitet er zu einem

hohen Loblied auf Luthers heilsames Wirken über, das

wir übergehen können bis auf eine, um des Gegen-

standes willen, erwähnenswerte Stelle von Luthers Predigten.

Trotz wiederholter Predigt an einem Tage fasste die Kirche

kaum die Zuhörer; diese beklagten nichts anderes quam

temporis angustiam, exoptantes subinde horam in diem com-

mutari. (Aiiij = 01#26) Die inneren Wirkungen, die er dann schildert,

sind offenbar alle persönlich nach seinem Leben gezeichnet.

Nicht nur einmal, fährt er fort, habe er gesehen, wie die,

welche Luthers Predigten in der Kirche nachschrieben, "plus

lachrymarum quam atramenti comsumpsisse!" Er meint dann,

dass wohl nicht alle Löwener und Kölner dies ungerechte (50)

Verdammungsurteil ausgefertigt, 1) und redet den Theologen

Dorpius daraufhin an. Nachdem er nochmals die Schrift zur

Richterin angerufen, schliesst er die Einleitung (Bv), die

trotz ihrer breiten Wiederholungen, im Einzelnen doch vieles

Schöne enthält.

Er geht dann zum ersten der verdammten Sätze über:

Luther habe die Verdienste und Anrufung der Heiligen ver-

worfen. Er führt zum Gegenbeweis Luthers Ansichten in

der Auslegung der zehn Gebote 2) an, wo eine falsche An-

rufung der Heiligen aus Eigennutz für irdische Güter, und

eine wahre und berechtigte zum selbstlosen Lobe Gottes

unterschieden sei. Er konnte mit vollem Recht Luthers

Festhalten an der Heiligenanrufung, am Glauben an

den Wert ihrer Fürbitte betonen, denn Luther hatte

1520 noch nicht völlig mit der Heiligenverehrung ge-

brochen. 3) Nur den thörichten Heiligendienst, sagt Dölsch,

verwarf Luther. Als Autorität wird Erasmus herangezogen,

der dasselbe lehre. Nach diesen Ausführungen, die nur eine

Art Vorspiel sind, giebt er die erste beanstandete Behaup-

tung: die Leugnung der überschüssigen guten Werke der

Heiligen, im Wortlauf wieder und giebt dann eine ausführliche,

gute Begründung dieser Leugnung aus Schrift und Erfahrung,

mit Berufung auf Augustins Gnadenlehre (Biiij = 01#55). Auch

Ambrosius und Gregor stützen seine Ansichten. Die

Gegner wissen nicht, was Sünde und Schuld ist. (Ciij = ). Das

ist der tiefste Grund ihrer mangelhaften Ansichten von der

sola gratia. (51)

Auch Luthers Erwiderung bewegt sich (Weim. A. VI,

180f) um die beiden Punkte: die Heiligenverehrung leugne

er nicht, wohl aber die Übertragung der überschüssigen

guten Werke, zum Ersatz unserer Werke. Bei Luther häufig

vorkommende Gedanken, wie: dass wir die Gebote in keiner

Weise zu halten vermögen, si ipse non adjuvat, qui jubet,

oder: dass Gott nicht unsere Verdienste als solche kröne,

sondern seine dona gratiae, die er uns verleiht u. A. M.,

füllen die Beweisführung bei Dölsch aus und zeigen Luthers

Einfluss in der specifischen frühen Lehrform.

Er schliesst diesen Teil: "Unser Luther ist kein Rohr,

vom Winde bewegt, er versteht nicht eurem Drohen zu

weichen". (01#86) Er muss die erkannte Wahrheit ausbreiten, wie

der Geist die Propheten und Apostel im alten und neuen

Testament zwang, vor Könige und Herren das Wort Gottes

ohne Scheu zu verkündigen (Ciijv-Ciiij).

Eine vollständige Inhaltsangabe aller folgende Punkte

würde sehr in die Breite wachsen und in der Hauptsache

doch nur die aus Luthers Controversen hinlänglich bekannten

Gedankengänge bieten. Doch seien die weiteren Streitpunkte

wenigstens kurz genannt. Gehandelt wird: von dem ange-

borenen Wille zum Guten (Ciijv-Dij); von der Kraft der

Sakramente und die Wirksamkeit der Gnade (-Diiijv); von

den Motiven, die zum Beichten treiben sollen (-E); vom

Glauben (-Eij); von der Beichtpraxis (-Eiiijv); von Luthers

Ausdruck, alle Söhne Adams seien Götzendiener (-F); und

dass alle Tugenden und Wissenschaften bei Sündern und

Heiden Sünde seien (-Fijv), wobei er im Hochmut die tiefste

und eigentlichste Sünde findet, (02#87) ganz wie Luther in seiner

früheren Theologie, die der Theologie der Mystiker noch

vieles entnommen hatte.

Darauf folgt das Schlussbekenntnis über seine scholastische

Zeit und Luthers Einfluss auf ihn, das wir bereits biographisch (52)

verwertet haben. Mit einem Lobe der Wittenberger Aka-

damie schliesst er.

Die ganze Schrift, die, wie es auch Luther that, nicht alle,

aber die hauptsächlichsten Angriffspunkte der Gegner durch-

geht, bietet nichts, was nicht schon Luther den römischen

Irrlehren entgegengesetzt hätte, ist aber geschickt aufgebaut

und lebendig und warm geschrieben.

Wir kommen zu den Thesen. Zwar vermag ich keine

noch unbekannten Thesen Dölschens beizubringen, aber es

lohnt wohl die Mühe, einmal die Überlieferung über die

Disputationsthätigkeit eines fleissigen Wittenberger Professors

zusammenzustellen. Mit Recht beachtet man jetzt mehr

den Wert der Disputationen für die Reformationszeit. Sie

waren nicht nur ein Hauptmittel zum Unterricht, sondern

auch zur Anbahnung von Neuerungen und zur Formulierung

der Glaubenssätze. Die Bewegungen im Wintersemester

1521/22, das der Reformation die Durchbrechung der Mönchs-

gelübde und die Abschaffung der Messe brachte, lassen sich

an der Hand der akademischen Disputationen, soweit sie

uns bekannt sind, vortrefflich von Monat zu Monat verfolgen.

Nur ist, ausser für Luthers, Melanchthons und Carlstadts

Thesen bisher so gut wie nichts zur Bestimmung und Da-

tierung der Thesen geschehen, und was man für Dölsch z. B.

zusammenstellen kann, ist wohl nur ein Bruchteil dssen,

was ihm in Wahrheit zuzuschreiben ist.

Das Material findet sich in folgenden Büchern:

1. Eine Artikelfolge in J. B. Riederers Nachrichten

zur Kirchen-, Gelehrten- und Büchergeschichte, Band IV:

Von den verschiedenen, sonderlich ältesten Sammlungen von

Disputationen der Wittenbergischen Lehrer bey dem Anfange

der Reformation. Riederer stützt sich vornehnlich auf

drei alte gedruckte Thesensammlungen, die allen Thesen von

Dölsch enthalten. Sie werden unten genannt werden.

2. Th. Kolde, Wittenberger Disputationsthesen aus den

Jahren 1516-1522. Zeitschr. f. Kirch. Gesch. Band XI.

3. Heft (S. 448ff.). Aus einer Berlinger Handschrift. (53)

3) Die Angaben des Liber decanorum, ed. Forstermann,

über die Daten der Promotionen und die Präsiden. Die

Thesen stellte - das sie voraus bemerkt - nicht der

Promovendus, sondern der Promotor und Leiter der Dispu-

tation. Der Promovendus verteidigte nur die von seinem

Lehrer verfassten Sätze.

Von den drei Sammlungen bei Riederer bezeichnen wir

mit A die folgende: "Insignium Theologorum // Domini

Martini Lutheri, domini Andree // Barolostadij (!), Philippi

melan // thonis" etc., conclusiones variae. Unten: "Lege

lector et afficieris versafacie catalogium// inuenies." Der

genaue Titel bei Th. Brieger, Thesen Carlstadts, Zeitsch.

f. K. G. XI, 480. Bei Riederer, S. 53, Nr. I; inhaltlich

genau beschrieben S 55ff. Sie ist wahrscheinlich im August

1520 gedruckt.1) Benutzt wurde ein Exemplar der Bibliothek

zu Wolfenbüttel. - Mit B bezeichnen wir die, deren langer

Titel beginnt: Christianissimi // mi Vvittenbergensis Gymna//

sij, multarum Disputationum paradoxa etc. Genauer Titel

bei v. Dommer, Lutherdrucke, S. 132, No. 253; bei Riederer

S. 53, No. II; Inhalt S. 73ff. Sie ist im September 1521

in Basel gedruckt. Exemplar in der Grossherzogl. Bibliothet

zu Weimar. - Mit C ist bezeichnet die Basler Sammlung

aus dem Jahre 1522; Lutheri, Melanch. Carolostadii eetc.

Propositiones etc. Bei Riederer, S. 53, No III. Inhalt: S.

180ff. Sie enthält für uns leichter bestimmbare Thesen als

A und B. Der genaue Titel: Weim. Ausg. I 629 unter C.

In der Sammlung A folgt auf die Thesen Luthers, Carl-

stadts und Melanchthons die Rubrik: aliorum doctorum; in

ihr zuerst vier namenlose Thesenreihen (No. 12-15; die

einzigen der Sammlung); dann (No. 16) eine mit M. I. D.

Viltkerchen unterzeichente (= Magister Johannes Doelsch

Viltkerchesis); endlich (No. 17) eine mit G. E. D. S. ( = (54)

Georg Elner de Staffelstein) unterzeichnete. Es drängt sich

die Frage auf, ob die fünf zusammenstehenden Thesenreihen

(No. 1-16) Dölsch angehören, d. h. ob die Unterschrift

sie alle fünf decken soll. Dass lässt sich ohne äussere

historische Stützen nicht entscheiden, und die Frage muss offen

bleiben. Die Vermutung würde eine gewisse Stütze darin haben,

dass die vier unbenannten Stücke die Frage nach der Be-

deutung des Gesetzes variieren und sich nicht nur mit Luthers

Gedanken darüber berühren, sondern naturgemäss auch mit

denen seines theologischen Schülers Dölsch, wie sie Blatt

Eiijff in der Schrift gegen die Löwener ihren Niederschlag

gefunden haben. Auch Einzelnes klingt an, so der Ausdruck

der Unmöglichkeit, das Gesetz zu erfüllen (Bl. Eiiijv. cf.

These 12,3; 14,6); oder von falscher und rechter Furcht

Gottes (Bl. E cf. These 14,7.8), u. a. m. Dagegen würde

hauptsächlich eine scharfe These (12,8) sprechen, die sich

gegen de testamentarische Stiftung von Seelenmessen und

Altären wendet, bei denen man das Geld der Armen ent-

ziehe. Luther könnte das wohl verteidigt haben, Dölsch

aber kaum, oder er müsste später, als er die Seelenmessen

verteidigte, seine Meinung geändert haben. Da durch die

Anordnung in der Sammlung Luther, Melanchthon und Carl-

stadt ausgeschlossen sind, kann man diese unbenannten,

reformatorische Anschauung vertretenden Thesen eigentlich

nur Amsdorf oder Dölsch zuschreiben.

Die 16., sicher von Dölsch stammende Thesenreihe wirft

die Frage auf, ob Christus recht gethan, die Aussätzigen

zu den Priestern zu ceremonieller Reinigung zu senden, und

bejaht sie. Dann spricht sie von den Sakramenten des neuen

Bundes. Mit den verschiedenen Sakramenten seien ver-

schiedne Gnadenwirkungen verbunden, non ut gratiam effi-

cientia, sed tamen Die assistentia. Alle fünf Thesenreihen

sind gedruckt bei Riederer, S. 69-72.

Weil Dölsch hier noch Magister heisst, müssen die Thesen

vor dem 9. März 1518 verteidigt worden sein. Sie gehören (55)

also wohl zu seinen frühesten. Ebenso fällt vielleicht noch

in die Zeit vor dem Eintritt in die theologische Fakultät

die Thesenreihe aus der Basler Sammlung B (gedruckt Sept.

1521). Hier Blatt A4v: Disputatio Dolschi. Inc.: Cum

necesse sit, omnia, quae in scriptura continentur fieri. Sie

ist höchst eigenartig in der Form. In neun Abschnitten

stellt sie je zwei sich scheinbar widersprechende Verse der

Bibel hin, mit der einleitenden These: Primo enim inter se

hae duae non pugnant, sicut nec sequentes. Zur Probe diene

folgendes:
 

Tertio.

Deum nemo unquam uidit, 1. Joan. 4.

Vidi dominum facie ad faciem. Gen. 42.
 

Septimo.

Attendite ne iustitiam uestram faciatis coram hominibus,

ut uideamini ab eis. Matth. 6.

Videant opera uestra bona. Matth 5.
 

Wir würden die für die Mannigfaltigkeit der Dispu-

taionsarten interessanten Thesen ganz hersetzen, wenn sie

nicht schon gedruckt wären, in den Unschuldigen Nachrichten

von 1706, S. 147 (wörtlich bis auf das letzte Wort der

9. These, wo der Basler Druck adhaeret hat). Bei Riederer

(S. 76. No. 7) sind sie nicht gedruckt. Sie zeigen, wie Dölsch

auch auf diesem Wege für das neugewonnene Verständnis

der heilige Schrift eintrat.

Jetzt kommen wir auf festeren Boden mit Hülfe des

theologischen Dekanatsbuches. Dölsch wurde im Sommer

1521 in die theologische Fakultät aufgenommen und für den

nächsten Winter zum Dekan gewählt. Von da an hat er

höchst fleissig disputieren lassen. Neben Carlstadt erscheint

sein Name bei weitem am häufigsten, mehr als alle übrigen.

Wir haben durch das Dekanatsbuch den Vorteil, chronologisch

vorgehen zu können. (56)

Dienstag, den 24. September 1521: Disputation des

Franz Günther aus Nordhausen zum Licentiaten 1) Die Pro-

motion erst am 14. Oktober (er wird hier bereits Episcopus

Luchanus genannt); s. Lib. dec. p. 25, 26. Die Thesen in

der Basler Sammlung C No. 27; bei Riederer, S. 192 ff.,

wo fälschlich das Datum der Promotion für das der Dis-

putation angegeben ist. Sie handeln von der Beschaffenheit

und dem Amte eines evangelischen Bischofs. Anf.: Cum

apostolus sit. Die letzte, 11. These: Qui Christi Episco-

patum desiderat, bonum opus desiderat, Qui Antichristi

Papatum, Episcopatum, Cardinalatum, Canonicatum et id

genus aliud desiderat, malum opus desiderat.

Am 4. Oktober 1521: Promotion des Thomas Novidagius

zu baccalaureus biblicus (Lib. dec. p. 25). Die Thesen bei

Kolde, S. 457. Sie beginnen: Nemo nisi qui conuersus et

humilis fuerit vt paruulus. Die letzte, 10. These enthält

den für den Custos des Tempels omnium sanctorum gewagten

Satz: Nec tamen ideo sequitur, quod angelis sicut nec

sanctis alijs templa sint construenda, aut alia sacrificia

exhibenda, quod et Augustinus vult plus charitate quam

seruitate venerari oportere. Bei der Darstellung des Messe-

streites müssen wir auf diesen Disputationstag zurück-

kommen.

Freitag, den 11. Oktober: Promotion Heinrich von

Zütphens zum Sentenriarius (Lib. dec. p. 25). Die Thesen:

Basler Sammlung C No. 29; Riederer, S. 194ff. Von K. u.

W. Krafft, Briefe und Dokumente aus der Zeit der Refor-

mation. Elberfeld, s. a. [1876], S. 50 ff. nochmals abgedruckt,

ohne Nennung Riederers. Der Promovendus ist der bekannte (57)

spätere evangelische Märtyrer 1). Die 19 Thesen handeln

vom hohenpriesterlichen Amte Christi und von der Opfer-

lehre. Sie beginnen: Omnis sacerdos a jure offerendi. Teil-

weise berühren sie den Messestreit und sind daher noch zu

behandeln.

Freitag, den 15. November 1521: Promotion des Jakob

Glap und Gottschalk Crop. (Lib. dec. p. 26) Thesen hierzu

sind bisher nicht nachweisbar.

Freitag, den 22. November. Jacob Fürers Promotion

zur formatura (Lib. dec. p. 26f.). Die 17 Thesen: Basler

Sammlung C No. 30; Riederer S. 197f. Sie handeln vom

Glauben und von den guten Werken, und richten sich scharf

gegen die Werkgerechtigkeit, beginnen: Citra fidem fructum.

These 13. klingt übrigens (Spes non provenit ex merita) an eine

frühere These Luthers an (Weim. A. I, 225; Th. 25; vgl.

226, Th. 40).

Am 3. Januar 1522: Johannes Westermann pro for-

matura (Lib. dec. P. 27). Thesen bei Kolde, S. 458f. Sie

beginnen mit den kühnen Sätzen: Christiani hominis vnica

lex est, nullam habere legem. Ac perinde hoc vnicum illi esto

votum, semper et ubique liberum esse. Sie handeln von

Gelübden und der Stellung zum Gesetz, sind ein herrliches

Zeugnis für die wiederentdeckte christliche Freiheit und

gipfeln in folgende Summa: vota monasticorum, ut nunc (58)

fiunt, omnem fidem et charitatem evacuant. Nec est possibile,

ut cum talibus ullo modo stet Christianissimus 1).

Am Freitag nach Simonis und Judä 1522 (= 31. Oktober):

Promotion desselben Westermann zum Licentiaten (Lib. dec.

p. 27). Auch hierzu fehlen bisher die Thesen. Diese

Disputation ist wohl Dölsch und nicht Jonas zuzuschreiben.

Es heisst zwar im Dekanatsbuch: D. Feldkirchius presedit

in nomine prepositi. Aber wäre sie Dölsch abzusprechen,

was ich nicht annehme, so würde ihm dafür de bei der

zweitnächste Promotion (Nikolaus Coci) vom 18. Nov.

gehören, wo es umgekehrt heisst: presidente D. preposito

pro Feltkirchio. Indess diese Thesen gehören wohl sicher

Jonas. (s. Kolde, S. 464 u. Anm. 1).

Ausserdem haben wir von ihm mehrere sog. Circular-

disputationen, über deren Charakter noch nicht völlige Über-

einstimmung herrscht. 2) Fünf solche Thesenreihen Dölschens

teilt Kolde aus einer Berliner Handschrift mit, die aber

höchstwahrscheinlich durch andere von diesen üblichen

Freitagsdisputationen noch vermehrt werden dürften. Es

sind a. a. O. folgende: S. 466: von der justitia per fidem

Jesu Christi; S. 467: a) Vom heiligen Geiste; b) nach

Kolde am 28. März 1522, über das Evangelium des Sonntags

Oculi; S. 470: über das Kananäische Weib; S. 471 (Jo.

Doelsch?): de lege factorum. (59)

Diese kurze, aber reiche Disputationsthätigkeit Dölschens

in den Jahren 1521 und 1522 fällt gerade in der Glanzzeit

der Disputierübungen in Wittenberg. Bald nach seinem

Tode, um 1525, trat nach Drews der Niedergang und Verfall

der Promotionen und Disputationsakte ein, bis in den Jahren

1539-41 eine neue Blütezeit des Disputierens für Witten-

berg anbrach.
 

V.

Ausführlicher müssen uns die Ereignisse der Herbst-

und Wintermonate 1521 beschäftigen, die für Dölsch die

Entfremdung vom Fortgang der Reformation herbeiführten.

Es handelt sich um die stürmischen Versuche, durch

welche zuerst die neugewonnenen Lehren in die Praxis um-

gesetzt werden sollten. Sie setzten ein mit der Durchbrechung

der Mönchgelübde und der Abschaffung der Messe. Beides

geht beständig neben einander her. So eng auch die Ver-

bindung im Streite war, so erfordert doch die Rücksicht auf

unser Thema, dass wir den ganzen Streit um die Gelübde

völlig bei Seite lassen, und uns nur an den Messestreit

halten 1). Wir schöpfen unsere Kenntnis vor allem aus den

Eingaben, Briefen und Instruktionen im Corpus Reformatorum

Band I; ferner aus den Briefen Luthers, Melanchthons und

der beiden Wittenberger Studenten Albert Burer und

Felix Ulscenius; und nicht geringe Ausbeute liefern auch

die akademischen Disputationsthesen dieser Zeit.

Luther war auf der Wartburg; Melanchthon damals

noch jung und zu thatkräftiger Lenkung der Fortschritte,

zu denen man drängte, wenig geeignet. Die führende Stellung (60)

fiel an Carlstadt, und die massgebenden Persönlichkeiten an

der Universität standen mit ihm vor der schwierigen Aufgabe,

zwischen den Extremen, die in den Augustinermönchen einer-

seits und den Canonikern vom Allerheiligenstift andererseits

sich darstellten, ohne Zwiespalt und Aufruhr, wie das ceterum

censeo des Kurfürsten lautete, einen besonnenen Ausweg zu

finden. Aber das Evangelium stellte seine neuen Forderungen,

deren Gewicht wohl der ganzen Universität klar war, und

diese waren conciliatorischem Vorgehen durchaus abhold.

Dazu kam, dass die Parteigrenzen nicht streng bestanden.

Carlstadt war Archidiakonus des Stiftes und trug dessen

Interessen so gut Rechnung, wie seiner Überzeugung von

der Notwendigkeit der Neuerungen. Justus Jonas war der

Nachfolger des im Januar verstorbenen, streng am Alten

hängenden Stiftsprobstes Henning Göde geworden. Durch

ihn kam ein frischer Luftzug ins Stift, der die Partei der

seiner Leitung unterstellten Domherrn empfindlich schädigte.

Denn er war einer der weitgehendsten in den Reformvor-

schlägen.

Die Initiative ergriffen die Augustinermönche. Aller-

dings nur für die ersten, raschen Thaten gebührt ihnen der

Ruhm des Anfangens. 1) Die Ideen lagen schon lange in der

Luft, waren von den Wittenberger Theologen gedruckt oder (61)

durch Disputation in Fluss gebracht. Jedermann sprach

davon, aber es waren akademische Erörterungen geblieben.

Der Stein kam ins Rollen erst durch die agitatorische Predigt

Gabriel Zwillings in der Augustinerkirche, am Sonntag,

den 6. Oktober 1521.

Es wäre merkwürdig, meint M. v. Nathusius, wenn

es sich beweisen liesse, dass Gabriel Zwilling aus Böhmen

stammte, und so "bei der ersten Störung des ruhigen Ganges

der Wittenberger Reformation noch alte hussitische Einflüsse

wirksam gewesen wären". 1) Zwilling war gewiss ein un-

ruhiger Kopf und wird uns auch als Ordensbruder als un-

botmässig geschildert (Luther, bei Enders I, 88). Aber

hier in der Messfrage war er nicht revolutionär als Luther

selbst, wie wir sehen werden, und die Lösung der sehr in-

teressanten Frage darf uns hier in unserm Urteil nicht be-

stimmen.

Wir datieren den Anfang der Bewegung erst mit diesem

Tag, weil Kolde in seiner Lutherbiographie (II, 567) nach- (62)

weist, dass der Bericht des Studenten Helmann keinen Glauben

verdient. Dieser setzt schon für den Michaelistag, also den

Sonntag vor dem 6. Oktober, einen Aufsehen erregenden Com-

munion unter beiderlei Gestalt seitens Melanchthon und aller

seiner Schüler an, verbunden mit dem Aufhören der gewöhn-

lichen Messgottesdienste. 1)

Die Folge der Zwillingschen Predigt am 6. Oktober

war ein Einschreiden des Kurfürsten. Er fordert von seinem

Kanzler Brück einen Bericht über die Vorgänge ein (Corp.

Ref. I, 459; am 8., nicht 10. Oktober). Brück sendet die

verlangte Antwort am Freitag, den 11. Oktober, aus der wir er-

sehen, was Zwilling am Sonntag vorher gesagt hat: Erstlich

soll das Sakrament des Altars nicht angebetet werden.

Christus hat es zu einem Gedächtnismahl eingesetzt. Die

Anbetung sei Idololatrey. Zweitens könnte ein Priester

allein forthin nicht ohne Sünde Messe halten, sondern alle

Anwesenden sollten das Sakrament mitgeniessen, und zwar

sub utraque. Drittens sei die praktische Folge daraus zu

ziehen, die Mönche sollten den Zwang des täglichen Messe-

lesens durchbrechen. "Denn dadurch würde das Sakrament

quoad finem communionis nicht recht gebraucht". Man sollte

vielmehr einem, 2 oder 3 befehlen, Messe zu halten und

die andern 2) sollten das Sakrament sub utraque specie mit

empfahen (Corp. Ref. I, 460)

Lebendiger noch schildert uns den Eindruck der Predigt

der in der Angabe der Thatsachenfolge unzuverlässige Brief (63)

Sebastian Helmanns an Johann Hess vom 8. Oktober. 1) Er

beginnt den Bericht über Zwilling: Ecce deus suscitavit nobis

alium prophetam. Er verkündigte das Evangelium so lauter

und rein, ut ab omnibus Alter Martinus nominetur. Melanch-

thon versäume keine seiner Predigten. In der berühmten

Predigt habe er ausgeführt: "Kein Mensch dürfe irgend eine

Messe hören, noch wolle er selbst in Ewigkeit eine lesen,

aus dem Grunde allein, dass damit so frech gegen die

göttliche Majestät gesündigt würde, ut nulla re posset aeque

commoveri Deus atque abusu missae. Primum enim facerent

ex missa sacrificium; demum sacramentum seu signum,

quod nobis datum esset ad confirmandam fidem, adoraremus

atque faceremus nobis idolum". Man dürfe dies Zeichen so

wenig anbeten, wie die Juden die Arche Noä (Arcam) und

den Regenbogen (Arcum) und andere Zeichen der Gnade

hätten anbeten dürfen. Gott gewähre uns im Abendmahl

nichts anderes, quam certitudinem nostrae salutis. Auf den

gläubigen Genuss lege Gott Wert; die Anbetung der Hostie

zei Götzendienst.

Dies war der durch praktische Konseqenzen verstärkte

Anstoss, zu dem man Stellung zu nehmen hatte. Brück ver-

sammelte die beiden in Betracht kommenden Körperschaften,

die Universität und das Stift, noch am 11. Oktober, und man

bildete einen Ausschuss, der die Sache von nun an in die

Hand nahm. Es gehörten dazu der Vicerektor (Tilemann

Pletner), der Probst (Jonas), der Archidiakon Carlstadt, der

Custos Feldkirch (Dölsch), ferner Nikolaus von Amsdorf, der

Jurist Hieronymus Schurf 2), der kurfürstliche Rat Christian

Beyer und Melanchthon (Corp. Ref. I, 460). Von ihnen hatten

schon vorher Jonas, Carlstadt, Dölsch und Melanchthon am (64)

Dienstag mit den Mönschen verhandelt, aber vergeblich

(Corp. Ref. I, 460).

Der Erfolg der Arbeiten des Ausschusses liegt uns vor

in dem bericht vom 20. Oktober (Corp. Ref. I, 465). Die

Situation hatte sich inzwischen durch eine zweite Sonntags-

predigt des um die Vorstellungen des Ausschusses unbe-

kümmerten Zwilling noch wesentlich verschärft 1).

Dieses Gutachten vom 20. ist das Abbild eines ziemlich

ziellosen Kompromisses. Schon am 11. Oktober hatten die

Mitglieder des Ausschusses zu Brück gesagt, der Mönche

Vornehmen sei ihnen nicht gefällig, aber sie könnten

nicht leugnen, es sei dem Evangelium nicht ungemäss. Nur

an zwei Behauptungen nahm man Anstoss: 1. Dass die An-

betung des Sakraments wider die Schrift sein solle. Zwilling

stellte diese Behauptung später in Abrede (Nik. Müller,

S. 405); 2. dass die bisherige Art der Messe geradezu

Sünde sei (Corp. Ref. I, 460). Bis auf gründliche Disputation

wollten sie "noch nur Zeit mit dem Messhalten keine Neuerung

machen", sondern bei der alten Weise bleiben (p. 461). Jetzt,

am 20., heisst es ganz ähnlich. Die Messen, darin hätten

die Augustiner recht, seien ein Missbrauch und müssten ab-

geschaft werden. Nur müsse man vorläufig auf die Schwachen

Rücksicht nehmen, nichts übereilen, und alles Ärgernis ver-

meiden. Die Messe als Opfer, die Kommunion sub una specie

wird verworfen, aufs gläubige Geniessen komme es an. Die

Messen für die Toten werden scharf verurteilt (p. 468). Da-

gegen heisst es von der Privatmesse einlenkend (p. 469):

"Unseres Bedünkens ist es nicht Sünde, allein Messe (zu) (65)

halten, so man sonst der Messe nicht missbraucht. Man soll

auch niemand wehren, allein und privatim Mess zu halten".

Trotzdem appelliert man zugleich lebhaft an den Kurfürsten,

er möge die allmähliche Abschaffung, ohne Rücksicht aud

das Geschrei der Feinde, in die Hand nehmen.

Unterzeichnet haben dies alle sieben Männer des Aus-

schusses, auch Dölsch. Wie wir aus seinen späteren Äusse-

rungen sehen werden, stand auch in diesem Gutachten, ausser

dem Passus gegen die Totenmessen, eigentlich nichts, was

er nicht mit gutem Gewissen unterschreiben konnte.

Der Niederschlag der Ansichten, die von den hervor-

ragendsten Männern Wittenbergs hier einstimmig ausge-

sprochen wurden, fordert zu einer Umschau heraus. Wie

standen die Häupter der evangelischen Sache, die sich hier

so friedlich einigen, innerlich zur Messe? Erst die Beant-

wortung dieser Frage wird uns über Dölschens persönliche

Stellung im Ausschuss aufklären. Und wir müssen uns die

Verhältnisse, in die Dölsch am 20. Oktober unter dem Ein-

fluss der vorwärtsdrängenden und aufhaltenden Elemente

geraten war, recht lebendig vor Augen führen. Denn dieser

Tag bildet gleichsam eine erste Etape seines absteigenden

Lebenslaufes. 1).

Luthers Ansichten waren den Wittenbergern nicht un-

bekannt. Er hatte am 1. August von der Wartburg an

Melanchthon über die Form des Abendmahls geschrieben:

Hoc erat, quod ante omnia cogitabam sollicitare, si ad vos

reversus fuissem ... Et ego amplius non faciam missam (66)

privatam in aeternam (Enders III, 208). Gerüchtweise 1)

führte man Zwillings Vorgehen auf Luthers Antrieb zurück.

Man zweifelte nicht an Luthers Ernst, die Messen so bald

wie möglich abzuschaffen. Kritik hatte er genug geübt, so

im "Sermon vom Neuen Testament d. i. von der Messe"

(1520), in der Schrift de captivitate Babylonica und an

vielen zerstreuten Orten. Und wie viel Dölsch auf Luthers

Urteil gab, wie treu er ihm in theologischen Dingen zu

folgen suchte, sahen wir schon oft.

Amsdorf, der Luthers Herzen stets am nächsten stand,

dachte sicherlich nicht anders. Das zeigt u. a. seine Circular-

disputation über die Messe, die spätestens im September 1521,

vielleicht noch früher, anzusetzen sein wird, und sich mit

Luthers Äusserungen berührt 2). Allerdings war jetzt gerade

zu entscheiden, wie man diese Erkenntnisse in die Praxis

umsetzen sollte. Wie Amsdorf dazu stand, ist uns nicht

überliefert. Auch er war im Ausschuss, zugleich als Ver-

treter der Universität und des Stiftes.

Der neue Probst, Justus Jonas, stand im Ausschuss

als einer der radikalsten da. Er agitierte gerade in diesen

Tagen mit Macht gegen das Zaudern der Andern. Der

Wittenberger Student Felix Ulscenius schreibt am 23. Oktober

an Capito: Ille (Jonas), adei, ut a nullo facto esse vidi,

ardentissime in abusus et ritus missarumn invehitur, adnitens

omnes radicitus evellere brevi". (Bei Jäger, Carlstadt, S. 509f.).

Jonas fühlte sich als Vertreter neuer, besserer Anschauungen

gegenüber den eingesessenen theologischen Kollegen, 3) und

handelte danach. (67)

Auch Melanchthon gehörte zu denen im Ausschuss,

die mit Feuereifer die Neuerungen einführen wollten. Ihn

trieb es nicht nur zum Aussprechen seiner Überzeugungen,

wie die andern reformatorisch gesinnten Wittenberger, --

Zeugen dafür sind seine 65 scharfen und theologisch hoch-

bedeutenden Propositiones de Missa 1), - sondern wie Jonas

dachte er auch an Mittel und Wege, sie sobald als möglich

ins Leben umzusetzen. Deshalb zog es ihn unter Zwillings

Kanzel. Burer berichtet uns am 19. Oktober, dass Melanchthon

zu seinen Studenten im Kolleg gesagt habe: credo nos

instituere velle, ut sub utraque specie communicaturi simus

(Zeitsch. fk. K. -G. S. 326; Horwitz, S. 294). Dazu haben

wir den bemerkenswerten Brief an den Generalvikar der

Augustiner Wenzeslaus Link vom 9. Oktober. 2) Hier be-

glückwünscht er ihn zu den Neuerungen der Wittenberger

Ordensbrüder und schreibt, ut scias, quid sentiam, nihil mihi

privatae missae videntur, nisi merum [Corp. Ref. mirum] (68)

ludibrium, mera scena. Er sagt, er billige die Neuerungen

durchaus, 1) und bittet ihn, das Gleiche zu thun. Wir können

gleich Melanchthons Äusserungen hinzunehmen, die uns ein

späterer Brief (vom 16. Nov.) des Studenten Ulscenius auf-

bewahrt hat.2) Auch hier zeigt sich, dass er in diesen

Wochen bereits zum Handeln übergehen wollte, und also

das impulsive Element im Ausschuss vertrat. Melanchthon

ärgere sich, schreibt Ulscenius, "dass es viele anscheinend

weise und fromme Leute gäbe, die gut lehren, gut schreiben,

und danach trachten, selbst gut zu sein und andere zu

bessern, aber heikle Dinge (odiosa) wollten sie nicht anfassen".

(Alles ist wie auf Dölsch gemünzt!) "Hätte St. Paulus nur

gelehrt, alle Menschen sollten Gutes thun, so würden ihn die

Fürsten der Welt und diePseudoapostel wohl aufgenommen

haben. Aber da er ihre heilige Gerechtigkeit und öffentliche

Sittlichkeit verurteilte, da standen Pharisäer und Heiden

gegen ihn auf. So auch jetzt, wenn Luther viele fromme

Dinge schriebe, aber was anstössig sei, vom Papste, von

den menschlichen Traditionen, von der Messe nicht berührte,

würde man ihn für einen sehr weisen, heiligen Mann halten.

Jetzt ist er, weil er jene Dinge berührt, die anstössig und,

wie vielen scheint, nicht so sehr dringend sind, den einen

ein rasender, den andern ein schlechter Mensch".

Darin haben wir den ganzen Unterschied, der alten

und der neuen Partei, die sich am 20. Oktober einigte.

Zwischen Melanchthons und Dölschens evangelischer Gesinnung

bestand in der That ein verborgener, unheilbarer Riss, wie

zwischen Jonas und Dölsch. Es lag auf der Hand: diese

beiden Gruppen konnten bei dem Compromis des gemeinsamen

Gutachtens nicht stehen bleiben. Das Disputieren über die

Messe und die Schonung der Schwachen, die man sich zu-

gestanden, musste nach Melanchthons Meinung einmal ein (69)

Ende nehmen. Dann musste sich zeigen, ob Dölsch die

positive Zugeständnisse des Gutachtens mit durchführen

wollte. Bisher hatte er, wie immer zaudernd, dazu verholfen,

dass die Entscheidung noch hinausgeschoben würde.

Vom dem Vorgehen des jungen Melanchthons hatte er

wohl weniger zu fürchten. Der zeigte sich in diesem

Winter noch zu unstät und unerfahren. Besonders einige

Wochen später, als die Zwickauer kamen, entbehrte sein

Benehmen der rechten Haltung und Vorsicht. Entscheidender

wurde für Dölsch dagegen die Stellung zur Messe, die

Carlstadt einnahm. Als letzten versuchen wir ihn in

seinem Verhältnis zu Dölschens Stellung zu schildern.

Carlstadt und Dölsch liessen in diesem Winter sehr

fleissig disputieren, und ihre Disputationstage waren in

dieser Zeit wichtige Ereignisse für das akademische Leben.

Aber auch hier gilt es wieder zu unterscheiden zwischen

Theorie und Praxis. Man konnte die tapfersten Thesen

über die Messe aufstellen und doch vor der Abschaffung

zurückschrecken.

Aber Carlstadt dachte wirklich daran, seine That-

kraft in den Dienst der Neuerer zu stellen; nur rechnete

er mit den Verhältnissen, dachte an den zaudernde Kur-

fürsten, und an die bedenklichen Freunde, wie Dölsch. So

behielt er mehr als Jonas und Melanchthon die Lenkung

des Ganzen in der Hand. Was er wollte, hatte er längst

in seinen Thesen ausgesprochen. Am 19. Juli hatte er be-

der Promotion des Christoph Hofmann folgendes verteidigen

lassen: Th. 10: Qui solo pane vescitur, mea sententia peccat;

11: satius foret, si nullam, ut ajunt, speciem sumeret, quam

unam tantum; u. a. m. 1) (70)

Dann, noch kurz vor Zwillings Auftreten, schlug er

Thesen an, die wie ein heller Weckruf zu den folgenden

Ereignissen klingen. Am 24. September, wo vormittags

Dölsch den Franz Günther über das Amt eines Bischofs

disputieren liess, verteidigte Nachmittags der neu ernannte

Probst von Allerheiligen, Jonas, Carlstadts Thesen de

scandalo et missa. 1) Wofür Jonas und Carlstadt hier

gemeinsam eintraten, das war in solcher Schärfe noch nicht

geboten wordeen. Einge Thesen daraus lauten: Th. 5. Nec scan-

dali respectus est habendus in dispensandis humanis tradi-

tionibus, si cum jure divino observari non possunt. 6. Non

igitur metuant scandali crimen, qui contra Pontificas leges,

abusum missarum, ut nunc sunt, tollunt e medio. 7. Quid

enim nunc sunt Ecclesiae, propter abusum missae? nisi

excelsa Tophet [Jerem. 7,31] 8. Abominabile est missam

pro sacrificio uendi, ut fit in inferiis mortuorum et similibus

casibus. An Carlstadts Ernst war hiernach nicht mehr zu

zweifeln.

Am 4. Oktober waren wieder Carlstadt und Dölsch dis-

putierend thätig. Es ist die schon erwähnte Promotion des

Thomas Novidagius. Dölsch hatte die Thesen aufgestellt:

wie den Engeln, so sind auch den Heiligen keine Kirchen

zu bauen und andere Opfer darzubringen. Nun schildert

uns Felix Ulscenius eine Disputierscene, die für beide charak-

teristisch ist. 2) Nur darum sei sie hier angeführt. Carlstadt

stand auf, er fände die These durchaus richtig, bäte aber

um Erklärung der Stelle Gen. 19, wo es heisst, Loth neigte

sich vor den Engeln. 3) Der Bericht geht weiter: Veldkirch (71)

explicandae hujus sententiae impar, tres solutiones ex D.

Augustino et Beda in lucem protulit, quae prorsus negaban-

tur". Schliesslich löste Carlstadt selbst die Verlegenheit:

Loth habe gesündigt, Dölschens These sei richtig. Carlstadts

Art zu opponieren wird uns gleich noch deutlicher entgegen-

treten, am vielumstrittenen Vorgang den 17. Oktobers.

Zuvor ist auch an dieser Stelle nochmals die Disputation

Dölschens mit Zütphen am 11. Okt. erwähnenswert. Am

Vormittag hatte wiederum Carlstadt disputieren lassen, über

Rechtfertigung und Glauben (Lib. dec. p. 24. Thesen: Basler

Samml. C No. 28. Riederer S. 194). Am Nachmittag

präsidierte Dölsch. Es zeigte sich in bemerkenswerter Weise,

wie sehr auch er von evangelischen Anschauungen durch-

drungen war. Es sind gerade die Tage, wo der Ausschuss

zusammentrat. Er polemisiert gegen den alten Opferbegriff

(Th. 12. bei Riederer, S. 196). Das Abendmahl sei ein

signum fidei atque caritatis, quo verborum illius admoniti in

fide firmaremur et ad caritatis officia armaremut (Th. 13).

Christus und in ihm die Gemeinde ist der einzige sacerdos

(Th. 9); die tota et universa vetustas morti destinata in

universo Christo sei das einzige Opfer (Th. 10). Daraus

folgert er wichtiges für die Reform des Gottesdienstes. Die

Verkündigung des Evangeliums ist die Hauptsache im Gottes-

dienst. Ohne das vorausgeschickte Wort, die annunciatio

mortis Christi, ist das Zeichen und Siegel des Abendmahls

leer und nichtig. 1) Das Sakrament sei dem Worte unter-

geordnet (Th. 14. 15). Es folgt dann noch, dass die Diakonen

wie in alter Zeit für den Abendmahlstisch, die Bischöfe für

das Wort sorgen sollten; also eine direkte Trennung des

Kirchenamtes in ein höheres und niederes wird als Folge

der Theorie empfohlen.

Das alles berührt sich sehr mit dem, was Carlstadt in

seiner Abendmahlsschrift (Jäger, S. 209ff) ausgeführt hat. (72)

Schon Jäger (S. 218f) macht auf die Abhängigkeit Feld-

kirchs aufmerksam 1). Da auch, wie Jäger zeigt, aus Luthers

frühsten Abendmahlsansichten sich manches hier anklingende

nachweisen lässt, so bilden Dölschens Thesen in der That

einen wertvollen Niederschlag für die ersten Entwicklungs-

stufen der lutherischen Gottesdienstlehre, und zeigen zugleich,

wie eng Dölsch mit seinen Freunden in der Lehre verbunden

war, wie eifrig er jede neue Erkenntnis aufnahm und vertrat.

Doch stand er Carlstadt ebenso nah im ernstlichen An-

griff auf die Missbräuche, in der Entschlossenheit, "auf das

Ärgernis keine Rücksicht zu nehmen?" (Thesen vom

24. Sept.) Darauf antwortet uns in merkwürdiger Weise

Carlstadts Disputation am Donnerstag, den 17. Oktober

(Tag nach St. Galli), wenn wir zwischen den Zeilen zu

lesen verstehen. Es war die Promotion des Gottschalk Crop

und Gottschalk Cruse zum biblischen Baccalaureat (Lib. Dec.

p. 26. Thesen in der Basler Samml. C No. 2; im Auszug

bei Jäger S. 221-27.) Sie erregte grosses Aufsehen und

sehr verschiedene Beurteilung. Carlstadt stellte in dieser

stürmischen Zeit die Behauptung auf, dass die Privatmesse

in gewissen Fällen sich wohl verteidigen lasse!

Man war darüber aufs höchste erstaunt, noch mehr aber

über die Art und Weise, wie Carlstadt seine konservative

Regung zu verteidigen suchte. Der Brief des Studenten

Albert Burer, dem Kolde folgt 2), möchte seine Vorgehen

wie eine Komödie hinstellen. Carlstadt zöge nur als advo-

catus Diaboli alle Gründe herbei, die gegen die Abschaffung

der Messe sprächen, ohne selbst daran zu glauben. Jedenfalls

scheute er sich nicht, mit Melanchthon hart darüber anein-

ander zu geraten (Ulscenius bei Jäger, S. 509). Als alle (73)

Gegner der Messe sich reichlich geäussert, fing er immer

wieder von neuem an: Siehe, dies könnte erwidert werden

von unsern Gegnern, deren wir viele haben; oder: Siehe,

so könnte ein nichtswürdiger Sophist gegen die Argumente

sein unnützes Spiel treiben u. s. w.

Schliesslich versprach er demjenigen einen Goldgulden,

der in diesem Augenblick auch nur einen Grund aus der

Schrift beibringen könnte, weshalb die Messe abzuschaffen

sei. Burer, der, wie gewiss auch andere, dies alles nicht

ernst genommen hat, fügt hinzu: Sed non hoc tantum agebat

Carolostadius, ut resisteret, imo potius hoc, ut quid quilibet

haberet animi cognosceret, deinde, quid quisque sentiret,

expiscaretur (Horaw. S. 294). Das brauchte er nun aller-

dings nicht; die Ansichten seiner Collegen, besonders derer

im Ausschuss, wird er wohl gewusst haben. Hier redet

eben der Student über seine Lehrer. Der Brief des Ulsce-

nius (Jäger, S. 508f) enthält auch von alledem nichts, und

das Urteil Jägers über Carlstadt (S. 227) wird trotz

Burers Brief im Ganzen immer noch bestehen bleiben.

Allerdings mit einer wesentlichen Modification. Was Carl-

stadt hier that, that er in bester Absicht als Politiker. Die

Radikalen, Jonas und Melanchthon, wollten wie die Augustiner

schleunigst mit den Missbräuchen aufräumen, die Domherrn

wollten, soweit sie für die reformatorische Partei in Betracht

kamen, mindestens warten, und über die Sache reiflich

disputieren. Nun gab er ihnen, sich des Rechtes beider An-

sichten wohl bewusst und persönlich entschlossen, allmählich

mit dem Alten zu brechen, Gelegenheit zum Disputieren,

und es scheint ihm Vergnügen gemacht zu haben, die

Augustinerpartei, deren gesetzliches Anstürmen ihm damals

unsympathisch gewesen sein muss, gründlich abzuführen.

Er half den Domherrn, so viel er konnte, gegen die über-

mächtigen Neuerer, die als konsequente Praktiker natürlich

das leichtere Spiel hatten, und zeigte den letzteren, dass es

mit ihrer biblischen Anschauung durchaus nicht so sicher (74)

stünde. Sehr offen war ja dieser politischen Überfall, der

ihn zum Herrn der Situation machte, nicht. Aber der Aus-

weg, weiter zu überlegen und zu disputieren, zu dem sich

nun alle nach der Niederlage der Augustinerpartei bequemen

mussten, war doch durch seine Geschicklichkeit gewonnen.

Carlstadt gab zum Schluss noch den Rat, die Sache auch

an den Wittenberger Magistra weiterzugeben, ne quid offen-

diculi inde nasceretur in vulgo. Eine Angelegenheit, die so

eng mit der öffentlichen Ordnung zusammenhing, sollte auch

die Obrigkeit in die Hand nehmen.

In überraschender Weise stimmt nun, nach unserer Auf-

fassung, mit dieser Lage der Dinge das Gutachten am 20.

überein. Es spiegelt nicht Melanchthons Ansicht wieder,

wie Kolde meint (Augustinerkongr. S. 373), sondern ist das

Resultat von Carlstadts Vermittlungspolitik.

Wenn Dölsch in dieser Zeit nach einem Anhalt suchte,

wo er auf Rücksicht rechnen konnte, so war es allein Carl-

stadt. Als auch dieser bald zu den thätigen Reformern über-

ging, da stand Dölsch allein, und nun musste es sich ent-

scheiden, ob er dahin mitgehen wollte, wohin alle hervor-

ragenden Anhänger des Evangeliums ihm vorangegangen,

oder sich zu den lauen Stiftsherrn geringeren Ansehens halten.

Carlstadt allein hätte ihn vor diese drängende Ent-

scheidung wohl nicht gebracht. Es war Luther selbst, der

sein Gewissen vor das Entweder-Oder stellte. Die Ereignisse

nach dem 20. Oktober können wir schnell zusammenfassen.

Am 25. antwortete der Kurfürst bedenklich und warnend

(Corp. Ref. I, 470). Für Brück hatte inzwischen der kur-

fürstlichen Rat Beyer die Verhandlungen übernommen. Der

Ausschuss erbat sich auf die neue Botschaft Bedenkzeit und

hatte sich am 30. noch nicht entschieden (p. 474). Nachdem

der Augustinerprior Helt dem Kurfürsten verschiedentlich

sein Leid geklagt, Spalatin Jonas zur Vorsicht ermahnt

(p. 481 f.), und der Wittenberger Rat sich auf Carlstadts (75)

Anregung hin ebenfalls der Sache angenommen (p. 487ff.),

ist es endlich am 6. Dezember klar, dass eine Einigung nicht

möglich (p. 490; vgl. p. 485). Viele der Frage fernstehende

Professoren enthalten sich jeder Meinungsäusserung und

wollen die Entscheidung den Theologen überlassen. Die

traditionell gesinnten Stiftsherrn protestieren gegen ein ihnen

vorgelegtes Gutachten des Ausschusses, und geben ein

Separatgutachten ab. D. Schlamau, der Dechant des Stiftes,

verteidigt als Wortführer gegen den Ausschuss die herge-

brachten Ceremonien (p. 501), und beide Parteien reichen

gesondert ihre Schreiben ein. Das des Ausschusses steht

Corp. Ref. p. 493-500, (12. Dez.), das der Domherrn p. 503

(14. Dez.). Dölsch hatte mit den evangelisch gesinnten Dom-

herrn Jonas, Carlstadt u. a. das erstere Gutachten unter-

zeichnet (p. 500. 501), das wesentlich schärfer abgefasst

war, als das vom 20. Oktober. Es dringt in den Kur-

fürsten, dem kleinen Häuflein, dass wie immer, so auch hier,

die Sache Christi vertrete, zuzustimmen. Alles, was man für

die Messe anführen konnte, wird widerlegt (p. 495-99), und

die Abschaffung der Messe verlangt, selbst auf die Gefahr

hin, Ärgernis, Zwietracht und Beschwerung damit herbeizu-

führen. Die Stiftsherren dagegen verteidigen das Messelesen,

und wünschen, wenigstens bis die Sache entschieden, die

Messe sicher celebrieren zu dürfen (p. 503) 1).

Es ist non höchst tragisch, zu sehen, dass schon der

folgende Tag, nachdem Dölsch eben durch seine Unterschrift

den Bruch mit den katholischen Stiftsherren vollzogen hatte,

seinen Abfall von der Sache des Ausschusses herbeiführte.

Warum nahm Dölsch seinen guten Entschluss wieder

zurück? Konnte überhaupt ein Anhänger Luthers, der

seinen theologischen Ansichten bisher immer gefolgt war, in (76)

diesem Winter zur alten Partei zurücktreten? Was war es,

was ihm den Bruch mit der Messe so schwer, ja unmöglich

machte? Das ist eine Frage, die später beantwortet sein will.

Gehen wir zuerst weiter. Es war mit einem Male

Ernst geworden mit dem Plan einer allgemeinen Abschaffung

der Messe. Was Carlstadts Vermittlungsversuche nicht ver-

mocht hatten, das vermochte, so darf man wohl vermuten,

Luthers heimlicher Aufenhalt in Wittenberg, Anfang De-

zember. Hier hat er den zuverlässigen Freunden Ent-

schlossenheit genug eingeflösst, dass man das neue Gutachten

einsandte, und dass man in den engeren Kreisen jedenfalls

auch noch manches andere redete und plante. Jetzt stellte

es sich heraus, dass Spalatin Luthers Briefe und die Schrift

de abroganda missa privata mit dem kampfesfreudigen Send-

schreiben an seine lieben Augustinerbrüder, die den Streit

begannen, heimlich zurückbehalten hatte (Enders, III, 252f.).

Und auch nach Luthers baldige Abreise wirkten seine Worte,

zusammen mit dem von Spalatin gehemmten und non wirksam

gewordenen litterarischen Vorstoss, in Wittenberg nach, in-

dem seine lange entbehrte Erscheinung dahinterstand.

Damit war das Schicksal der Messe besiegelt. Es war

ein Wendepunkt, mit all dem Unberechenbaren und Rätsel-

haften, das so oft grossen Augenblicken der Weltgeschichte

anhaftet. Die Zeit des Redens war mit einem Schlage vorbei,

und Luthers Energie schuf plötzlich in Wittenberg eine neue

Situation, vor der alles Reden der letzten Wochen verblasste.

Dass sich Dölsch zu diesem Entschluss nicht dauernd

mit aufraffen konnte, war, historisch angesehen, sein Ver-

hängnis. Es stand dies im Zusammenhang mit der Bedenk-

lichkeit des der grossen Zeit nicht gewachsenen Mannes.

Sein Separatgutachten vom 13. Dezember, das er als

Ergänzung bezw. zum Widerruf seiner Unterschrift des Gut-

achtens vom 12., an den Kurfürsten sandte, ist im Weimarer (77)

Archiv erhalten 1). Wenn man es ansieht, so staunt man, hier

die Gedanken wiederzufinden, wie sie Luther, Carlstadt u. s. w.

vor der kritischen Zuspitzung der Lage auszusprechen pflegten.

Noch vor wenig Wochen war es keine Schande, solche Sätze,

wie Dölsch hier, zu schreiben, aber in diesem Augenblick

waren sie völlig verfehlt und mussten wie Anachronismen

klingen.

Wir wollen das Gutachten kurz durchgehen. Es ist

datiert: am Tage Luciä ( = 13. Dezember)2) und besteht

aus einem Briefe an den Kurfürsten und dem längeren,

eigentlichen Gutachten, in sauberer, sehr zierlicher Hand-

schrift. Der Brief giebt dem Kurfürsten den Rat, die Sache

nicht zu übereilen, sondern weiter überlegen und verhandeln

zu lassen, wie man es in der Ablass- und Papsttumsache (78)

gehalten habe. Dieser Vorschlag kam in der Messeange-

legenheit allerdings etwas zu spät. Dass er noch eine aus-

führliche Meinungsäusserung Luthers ersehnt, zeigt, dass er

die Schrift de abroganda missa noch nicht zu Gesicht be-

kommen hat. Wieder soll jetzt die Schrift die Richterin

sein. Er weiss den Kurfürsten sodann an der empfindlichsten

Stelle zu fassen, indem er ihm ausmalt, wie aus den schnellen

Neuerungen im Pöbel Aufruhr und Empörung entstehen

würden. Er hatte aus den Briefen des Kurfürsten wohl ge-

merkt, dass dies der beste Punkt sei, um Eindruck zu machen.

Für die Seelenmessen führt er Gründe der Pietät gegen den

Willen der Verstorbenen an und erinnert dann nochmals ein-

dringlich an die Gefahr, die der öffentlichen Ordnung drohe.

Communismus und Anarchie ständen in Aussicht. Soweit

der Brief. Die Geschichte jener Tage zeigt übrigens, dass

zu Besorgnissen dieser Art in Wittenberg ernstlicher Anlass

vorlag. - Das Gutachten selbst beginnt: "Messhalten in

priuato ist nit Sünde", so es im Glauben geschieht. Das

war die Ansicht des Ausschusses und Carlstadts gewesen.

Aber jetzt kam es nicht mehr darauf an, eine annehmbare

Entschuldigung für die Privatmesse zu haben, sondern das

bessere Neue zu ergreifen, dessen Erlängung möglich ge-

worden. Geht man auf das Schriftprinzip ein und hält der

alten Messe vor, sie liesse sich nicht mit dem ersten Abend-

mahl Christi vereinigen, das eine rechte communio gewesen,

so antwortet Dölsch darauf, diese biblische Erzählung sei

recensio facti, non impositio mandati, eine Entschuldigung,

die er fast genau aus Carlstadts Disputation am 17. Oktober

entlehnt hat (Jäger, S. 225, unten). Dölsch meint weiter,

wenn man aus Andacht und im Glauben Messe halte, so sei

das doch nicht verwerflich. Hier dachte er vielleicht an

Luthers Thesen de fide et ceremoniis vom 27. Juli 1520

(Weim. A., VI, 379) 1), wo nach einer Reihe ähnlicher Thesen (79)

das Schlusswort über die Ceremonien lautete: omne quod

non est ex fide, peccatum est; omne quod est ex fide, meritum

est. 1). Aber was bei Luther dazu diente, dem Christen-

menschen seine Freiheit klar zu machen, ist hier bei Dölsch

eine schwächliche Ausflucht, die ihm einen Entschluss ersparen

soll. Dann kommt er auf seinen schönen, evangelischen

Vorschlag vom 11. Oktober zurück, dass man fleissiger das

Evangelium predigen solle, und zwar vor oder in der Messe

(vgl. dazu Luther, Weim. A. VI, 363,29). Er möchte die

Messe umbilden, indem er die Predigt mehr in den Mittel-

punkt gerückt wissen will. Wir lasen das schon in den Thesen.

Dadurch hofft er wohl die augenblicklichen Härten der

Änderung zu mildern. Schon im Briefe hiess es, man

sollte doch eine Reformation und Besserung an einem ge-

ringeren Punkte anfangen (statt mit so radikalem Vorgehen).

Aber er wird sicherlich keinen brauchbaren Reformplan im Sinne

gehabt haben, und Umsicht und Energie, ihn durchzusetzen,

erst recht nicht. Seine Ausführung über den Kelchge-

brauch ist bemerkenswert. Es sei nicht unbedingt nötig,

beide Gestalt zu nehmen. Er weist dafür auf die Kinder

hin, die ohne das Sakrament auch nur in einer Gestalt ge-

nossen zu haben, doch selig würden. "Denn die Speisung

ist mehr geistlich, denn leiblich, und viel mehr Achtung zu

haben ad rem, denn ad speciem". Hier dachte ja auch Luther

viel freier, als z. B. Carlstadt. Letzterer erklärte es unbe-

dingt für Sünde, ohne den Kelch zu communicieren. Lieber

sollte man es ganz lassen. So in der Disputation am

19. Juli (s. o.); und auch am 17. Oktober: Ideo a peccato

neminem possum asserere, unam speciem capientem (Jäger,

S. 224.). Luther sagte noch vor kurzem ausdrücklich, es sei

keine Sünde. Für unsere Seligkeit sei es nicht notwendig, sub

utraque zu communicieren (Enders, III, 207 f.) 2) Wen sein (80)

Gewissen dazu triebe, sagt Dölsch, der solle beiderlei Ge-

stalt nehmen. Was sollte aber in diesem Augenblick das

zaghafte Zurückgreifen auf einen alten Standpunkt? Konnte

man eine Abendmahlsfeier unter beiderlei Gestalt jetzt ein-

führen, so sollte man es doch mit Freuden annehmen und

nicht nach Gründen suchen, die Luther in dem angeführten

Briefe für eine Notlage unter Tyrannenregiment gelten liess.

Jetzt geht er auf den damals viel verhandelten Punkt

ein, ob die Messe ein Opfer sei. Er verneint es. Hier

zeigt er sich also mutiger. Was er hier vom rechten Opfer-

begriff, dem Opfer des Herzens, dem Opfer des Lobes und

Dankes sagt, verdankt er Luthers Sermon von der Messe,

in welchem sich (Weim. A. VI, 368-70) ähnliche Stellen in

Menge finden. Man giebt Gott nichts im Sakrament, kein gutes

Werk, sondern man empfängt etwas. Das sei das Wesen

des Sakraments nach seiner Auffassung (vgl. Weim.A. VI,

364,23-365,13). Die Anbetung Christi im Sakrament hält

auch er fest. Dann folgt aber ein bedenkliches Stück alten

Sauterteiges. Die Seelenmessen möchte er retten und beruft

sich dazu auf Gregor. Unzweifelhaft meint er diejenigen

Kapitel aus den Dialogi, wo dieser von verschiedenen Geister-

erscheinungen erzählt, die erst Ruhe gefunden, als man ihnen

den Segen der Seelenmessen zu Teil werden liess. 1) Dies

wagt er nach seiner Berufung auf die Schrift als Beweisstelle

anzuführen. Noch dazu sind es Kapitel, die Luther gleich-

zeitig energisch ablehnt. (Weim. A. VIII, 452, 532). 2) Endlich (81)

zieht er sich auf das Alter der Messe zurück. Das war

ein hörbarer Grund, der schon dem Kurfürsten Sorge be-

reitet hatte (Corp. Ref. I, 473), und den auch Luther erwähnt:

"Denn es ist gar ein merklich gross Ding, einer solchen

langen Gewohnheit und aller Menschen Sinn zu widerstreben".

(Weim. A. VIII, 482,20)

Wäre es nach dem Gesagten nicht überflüssig, so könnte

man bis ins Einzelne hinein seine positive Gedanken mit

Stellen aus Luthers Messeschriften belegen. Ausser der

Stelle von den Seelenmessen ist dies Separatgutachten nichts,

als ein Ausdruck der Meinungen vor der Entscheidung, von

gleichem evangelischen Sinn getragen, wie er damals den

Ausschuss und alle Anhänger Luthers beseelte, aber auch

nicht mehr; man lebte aber in diesen Jahren schnell, was

noch vor kurzem zu sagen genügte, konnte bald veraltet und

verwerflich sein.

Was auf diese Tage noch folgte, lässt sich in knappen

Zügen erzählen. Dölsch hatte sich in dem Briefe an den

Kurfürsten über die Belästerungen der Priester durch den

Pöbel beschwert. Wie schon der Brief des Prior Helt zeigt,

waren thatsächlich im November allerhand Ausschreitungen

vorgekommen, die noch immer zunahmen. (Corp.Ref. I,

483ff.) Anfang Dezember schreibt der Rat deswegen an

den Kurfürsten und schiebt vor allem den Studenten die

Schuld zu: "besonders, die der Universität verwandt, haben,

wie wir glaubwürdig berichtet, blosse Messer unter den

Röcken gehabt; so der Priester vor den Altar getreten, die

Messebücher ihm weggetragen, und die Priester von den

Altären getrieben" (Corp. Ref. I, 488). Dann schildert uns

aus etwas späterer Zeit ein unbekannter Augenzeuge diese

Vorgänge:

"Im Schloss auffn Stiefft aller heyligen kirchen habens (82)

pissher jr horas, mess vnd andere stifftung gehalten, wywoll

sy derhalben vill schympffirung sehen, horen vnd leiden

mussen, die Studenten vnd gemeyn Styfftherrn, der hart darob

helt; noch hat man ettlichen Thumherren vnd anderen

pfaffen die fenster aussgeworffen." 1)

Dies genügt wohl zur Illustration des Abschnittes im

Gutachten, der sich über die Belästigungen beschwert.

Die Entscheidung war nun für Dölsch gefallen. Was

Carlstadt danach als energischer Führer der Bewegung

un Wittenberg ins Werk setzte, konnte ihn nur noch mehr

in die Opposition drängen. Wir wollen die bekannten Dinge

über Carlstadt und die Zwickauer hier nicht viederholen, 2)

zumal Dölsch hierbei gänzlich aus der Überlieferung ver-

schwindet. Dass sein theologischer Zusammenhang mit den Re-

formatoren nicht ganz gelöst war, zeigen seine schönen Thesen

vom 3. Januar 1522, aber der Abschaffung der Messe hat

er doch seine Zustimmung versagt, und das war das wich-

tigste und einschneidendste Ereignis des Winters. Verliess

er hier die Sache der Reformation, so sah man ihn über-

haupt nicht mere für einen Freund an. Im Januar verliess

Luthers Schrift de abroganda missa privata die Presse mit

ihrem heftigen Ausfall gegen die Stiftsherrn. (Weim. A.

VIII, 475f.) Die Abschaffung der Messe trat ihren Sieges-

lauf an. Carlstadt hielt den berühmten Abendmahlsgottes-

dienst am Weihnachtstage unter grossem Volkszulauf (Burer

am 1. Jan.), 3) und seitdem hörte man nicht mehr mit der neuen (83)

Art von Gottesdiensten auf 1) Eilenburg, Schiedeberg u. a.

folgten (Köstlin I, 516). Anfang Februar folgte der Pfarrer

von Lochau, Franz Günther, den wir schon aus den Dis-

putationen Dölschens kennen. 2) Im April machte man sogar

schon auf der Ebernburg den Versuch, die Messen abzu-

schaffen und eine neue Gottesdienstordnung einzuführen. 3)

So änderte man bald in den verschiedensten Gegenden.

Sickingens Freund, Hartmuth von Kronberg, hatte im Sommer

die Absicht, Luthers Schrift de abroganda missa ins Deutsche

übersetzen zu lassen, um in weiteren Umfange mit dieser

Schrift Propaganda zu treiben. Er kannte Luthers eigene

Übersetzung wohl nicht. 4)

Doch in der Stiftskirche in Wittenberg blieb man hart-

näckig. Sie wurde hier gleichsam die Hochburg des Alten und

die Zielscheibe, auf die sich alle Polemik concentrierte. Zu

seinem Unglück stand und fiel Dölsch mit diesen Stiftsherrn,

die er an Zuneigung zu Luthers Sache doch meistens weit

überragte. Aber jetzt stand scharf Partei gegen Partei,

und Dölsch gehörte nicht mehr zu den Anhängern Luthers.

Die Verhandlungen Hugold von Einsiedels mit Universität,

Rat und Kapitel und seine zeitweiligen Erfolge bieten für

uns nichts Interessantes mehr (Corp. Ref. I, 540-58).

Anfang März kam Luther zurück und predigte gegen die

Schwärmer. So warm er auch hier für die Schwachen ein-

trat, auf die die Schwarmgeister keine Rücksicht genommen,

so änderte das gleichwohl Dölschens Stellung zur neuen

Gottesdienstordnung nicht mehr.

Am 24. April schreiben die Stiftsherrn an den Kurfürsten (84)

wegen der alljährigen Reliquienausstellung; sie wünschen sie

diesmal "ohne Erwähnung der Indulgenzen, weil das dem

Volk bereits verhasst und lächerlich wäre". Darauf ant

wortet der Kurfürst zustimmend, und Seckendorf excerpiert

den Brief weiter: "liberum praeterea Canonicis relinquit,

quid de concionibus et Missis statuere vellent". 1) So blieb

es denn mit kurfürstlicher Genehmigung beim Alten.

Im Jahre 1523, dem Todesjahre Dölschens, verschärfte

sich die Situation. Luther richtete zuerst am 1. März ein

Schreiben an die Domherrn, in dem er kurz und bestimmt

die Abstellung der Missbräuche fordert (Enders IV, 89ff).

Er könne dies öffentlichen Ärgernis nicht länger schweigend

mit ansehen. "Faciant ergo D. V. id sponte, quod facien-

dum pluchre norunt, ne mihi necesse sit, vos publice offen-

dere". Darauf wenden sich die anders gesinnten Domherrn,

also ohne Jonas und Amsdorf, an den Kurfürsten um Rat,

was sie thun sollen (4. März: Seckendorf I, 153 Add. II, e).

Der antwortet am 6. folgendermassen: 2) "Dass die seel-

messen vnd andere gotliche amt, so durch vnsere vorfarn

seligs gedechtnus vnd vns gestift, nit vnbillich gehalten,

vns werd dan vrsach angeczaigt, warumb dieselben solten

abgetan werden". Gegen Luther entschuldigen sich die

Domherrn, ihr Dechant (Schlamau) sei gestorben (Enders

IV, 81f.), und bis zur Wahl eines neuen könnten sie nichts

unternehmen (vgl. Luther, Erl. A. 53, 178). Amsdorf lehnte

es am 16. März offen und ehrlich ab, Dechant der Stifts-

herrn zu werden, "die Notdurft seines Gewissens" vor-

schützend (Corp. Ref. I, 610), 3). "Dieweil doch ein Dechant

die Jahrgedächtnisse und andere Gestifte, Votiven und

Präsenzmessen nicht allein halten muss, sondern andere

durch die Statute dazu treiben und dringen, ja schwören, (85)

dass er darüber halten will, solches handbahen und schützen",

und alle Seelenmessen seien gegen Gottes Wort (p. 609).

Nach Luthers Meinung musste sich auch wohl Dölsch in

seiner Custodia etwas ähnliches sagen.

Der zweite, noch eindringlichere Brief Luthers an die

Domherrn ist dann am 11. Juli geschrieben worden (Erl.

A. 53, 178ff; vgl. Enders IV, 176f). "Ich rede", sagt

er, "itzund mit eurem Gewissen: was gehet uns der

Kurfürst in solchen Sachen an?" Sie könnten sich nicht

mehr mit Unverstand entschuldigen. Wenn selbst dieser

schöne, seelsorgerische Brief keinen Erfolg hatte, dann war es

klar, dass sie nicht wollten. Das nahm Luther nun auch an

und handelte danach. Dölsch aber war bald nach diesem

zweiten Brief, am 29. Juli, gestorben (Enders IV,

184.87).
 

VI.
 

Wie schwer und einscheidens der Entschluss war, die

Messen abzuschaffen, sieht man erst völlig aus einem Lebens-

lauf, wie diesem. Aller Liebe zum Evangelium, aller Be-

geisterung für Luther ungeachtet, konnte Dölsch an diesem

einen Punkte scheitern. Wir vergessen heute leicht die

Grösse und Tragweite der Kultusänderung angesichts der

Sicherheit und Ruhe, mit der sie Luther durchgeführt hat.

Und doch giebt es nur noch ein Ereignis in der Kirchen-

geschichte, dass man mit der Abschaffung der Messe ver-

gleichen könnte, das ist der Bruch der ersten Christenge-

meinde mit den jüdischen Ceremonien. Wie hatte Paulus

sein ganzes Leben hindurch mit den judaisierenden Gegnern

zu kämpfen! Und wie dort neben allem Hass, Hochmut und

Unglauben doch auch ein verständliches Gefühl für den

Wert des alttestamentlichen Erbes, an das Gott seine Ver-

heissungen geknüpft, mitgesprochen haben wird, so regte

sich hier das Gefühl für die Heiligkeit des Messopfers, in

dem der gläubige Katholik die Wiederholung des Opfers (86)

Christi, das Heilsgut, auf das er sich verlassen konnte, sah.

Aber sobald das Wort Gottes wieder in seine ihm gebürende

Stelle gesetzt war, wurde das Messopfer eine inhaltleere

Form; mera scene, sagte Melanchthon. Und für den Gläu-

bigen war es Sünde, noch weiter Messe zu halten. Ob

sich Dölsch alles dessen bewusst war? Man möchte es gern

verneinen und kann es doch nicht angesichts seines eigenen

Gutachtens. Hier zeigte sich, dass es ihm an Erkenntnis

nicht fehlte, nur an Kraft, danach zu handeln. Es lag bei

ihm zum Teil an der Unentschlossenheit, die sein ganzes Leben

durchzieht. Aber um einen Menschen, auf den von der einen

Seite das neu gewonnene und freudig erfasste Evangelium

einwirkt, und der den Bann ruhig auf sich genommen,

dauernd in der Schwebe zu erhalten, bedarf es gewiss eines

starken Gegengewichtes. Das war eben die Stärke der

kirchlichen Tradition von der Messe, mit all dem Glanz, der

die ideal gedachte Feier umgab. An diese traditionelle

Macht erinnert uns sein Geschick. Und der Grundfehler seiner

Natur verstärkte sodann das Gewicht dieser Reminiscenzen.

Seine Verteidigung musste in solchem Falle notwendig

schwächlich ausfallen, und wir wollen mit ihm nicht nochmals

darüber rechten. Trotzdem hat er eigentlich mit der Be-

rufung auf das Alter der Messe alles Schwerwiegende aus-

gesprochen, das es seinem Empfinden unmöglich machte,

Luther zu folgen. Luther zerschlug den Knoten, den man

ihm vorwies: "Gewohnheit hin, Gewohnheit her; Gottes

Wort muss vorgehen und fest bleiben", sagt er in Sermon

von der Messe (Weim. Ausg. VI, 371,2, vgl. S. 375f), und

im Todesjahre Dölschens schreibt er in der herrlichen

Schrift "Dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde

Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen u. s. w."

folgendes: "Man muss sich gar nichts kehren an Menschen-

gesetz, Recht, alt Herkommen, Brauch, Gewohnheit u. s. w.

Gott gebe, es sei vom Papst oder Kaiser, von Fürsten oder

Bischoff gesetzt, es habe die halb oder ganze Welt also ge- (87)

halten, es ban ein oder tausend Jahr gewährt. Denn die

Seele des Menschen ist ein ewig Ding, uber Alles, was

zeitlich ist; darumb muss sie nur mit ewigen Wort regiert

und gefasst sein. Denn es gar schimpflich ist, mit Menschen

Recht und langer Gewohnheit die Gewissen für Gott re

gieren". (Erl. Ausg. 22, 142f). Solche Antworten konnten

Dölsch wenig trösten. Obwohl er gerade das Schriftprinzip

so hoch hielt, konnten wir doch schon in der Schrift gegen

die Löwener bemerken, dass die Gefahr für ihn nahe lag,

es als eine äussere Autorität an Stelle der scholastischen

Lehrmeister zu benutzen. Ihm fehlte die Glaubenskraft, die

die Schrift dem Glauben an das Evangelium richtig ein-

und unterordnet. So war im innersten Grunde seine Ängst-

lichkeit in der Messesache nur ein Symptom für eine viel

tiefer gehende Differenz zwischen Luthers Glauben und seinem.

In diesem Fall kam der Riss zum Vorschein und erwies sich

als unheilbar.

Über einen Punkt geht Dölsch immer mit Stillschweigen

hinweg, obwohl der Kurfürst ihn (Corp. Ref. I, 473) ernstlich

zur Debatte gestellt. Die Messefrage war auch eine Geldfrage.

Sollten die Stiftherrn es wie die Augustinermönche machen

und ein Handwerk ergreifen? An Geistlichen war ja jetzt

sehr grosser Überfluss, besonders wenn die Messen aufhörten

und sonntägliche Predigten eingerichtet wurden. Dölsch

hatte allerdings noch seine Professur und war von unmittel-

baren Nahrungssorgen nicht bedroht. Nur einen Teil seiner

Einkünfte hatte er zu opfern. Hier kann niemand dem

andern ins Herz sehen.

Soweit lässt sich heute das Bild Dölschens rekonstruieren.

Auf jeden Fall hat dieser bisher so got wie unbekannte

Mann, dessen reformatorische Thesen wie die Schrift gegen

die Löwener uns einen lebendigen Zeugen für das wieder-

gewonnene Wort Gottes vor Augen führten, Anspruch auf

unsere Teilnahme trotz seines unrühmlichen Ausganges. -- (88)

Anhang.

Dölschens Separatgutachten über die Messe.

(!3. Dezember 1521).

Weimar. Ernst. Gesamtarchiv Reg. O. pag. 99. MM 1.

(No. 225). Aufschrift: A0. 1521. Doctor Veldkirchens Bedenken

(von fremder Hand). Wappen: zwei gekreuzte, in der Mitte

zusammengebundene Schwerter. Über dem Schild: J. D. 1)

Mein gebeth vnd gantz vnter[thä]nige Dinste zcuuor,

Durchleuchtigster, Hochgeborner, Gnedigster Churfurst vnd

Herr. Ich bitte Ewer Churf. g. gehorsamer meinung vnter-

[thä]niglichen zcue wissen, das zu besorgen sey, das in

Ewer Churf. g. vniversitet vill vneynigkait und zwitragt

erwachssen werde. In der anzegung, ob man Messe wie

sye ytzundt gehalten abethun, und welcher gestalt man die

leyhen berichten solle, Thun hirihn auch mein einfeltige

underricht lauts ingelegter zcedeln. Nicht das ich Ewer

Churf. g. hoch vorstendig vernunfft zulernen untersthen

wolle, sunder ausz meynen vnterthenigen pflichten, da ich

E. c. f. g. myd vorstrickt anzuzeigen, Zum Ersten meins

bedunckens where es Ehwer C. f. g. auch nutz und gut, wauch

Ewer g. vniversitet, das man mit eyner solichen wich-

tigen sachen nit eylte, sunder alle Ding wol betrachte

und lange zuuor vil davon in der schule disputirt vnd mit

schrieben cristlich vnterricht theten, damit die sachen ihm

grundt besser an tag bracht wurde, vnd sich zu diesszer

sach, die mesz belangend Ewer Churf. g. auch Irer g. vniver-

sitet vnd gantz commun alhir in hylthe, wie zuuor gehalten (89)

worden ist in den sachen der Indulgentien und babstumb

betreffen gehalten ist. Nemlich das man sich der sache

erkunden vnd wol schrieben liesz, Doctorem martinum vnd

andere die in sunderheit lust dazu hetthen, vnd vorgunte

eynem jdern zuhalten vnd zu schrieben disputiren was

eyner ausz der schrifft bewysen kunt ader vormeinte zu

halten. Szo wer es dem hauffen nit schwer, Auch nit auff-

rorig. Dan solt Ewer Churf. g. nebent der vniversiteten

ader ausschosses ratschlag eyn gemein reformation anfhaen,

So wurde dem vnsinnigen volck, vielen bosen Tyrannen, das

schwert der vorfolgung in die hande gegeben die der

geistlicheit ahn das gar entgegen vnd veindt seindt, vnd

alszo wurden sey vil mher suchen rach an den pristern, den

irer selen seligkeit besserung, plus sua quam quae sunt Jhesu

christi querentes. (Phil 2,21) Also wol zubesorgen vnd abzunhemen

ist, vnd wen man ye eyne reformation vnd besserung machen

wolte, So mochte man ahn eynem geringen anfhaen, das

mehr clar ahm tage where ausz der schrift, den [denn] eynen

aus andacht priuatim messe halten zu vorhinderen ader weren.

Ich finde nicht in der schrifft, das man testamenta

ader die letzen willen der vorstorben brechen vnd

zuertrennen sölte, Das man predigen sal, seyne negsten

christen menschen vorachten, vnnd mit zcuchten vor Ewer

churf. g. die priestern wol anheben sich vor ihnen zu

creuzcigen, die hewser vor ihne zusperren, dem monichen

nichts geben, sye widder horen nach sehen, ausz den clostern

trieben, welchs wider die schrifft ist. Christus verbeut auch,

das nymants sal mit dem andern ihm gericht hadern, ader

zcancken. Sant paul spricht mit claren wortenn, Das ahne

sunde die partes widder ein andern vor gericht nit hadern

ader zcancken kunnen, Wue bliebend die, die allein umb

gelts willen wider ihren neben menschen schten, den gmeinen

nutz faren lassen, nit lesen in der schule, dar zu sye vor- (90)

ordent sindt, zu vnterricht den flissigen schulern, ausz

welchen werden mogen die zuerhaltung gemeines nutz von

den Juristen gelart werden sollen. Man ist itzunder leyder

allein auff die geistlichei Erbittert, vnd szo Ew. Churf. g.

nyt ein gnedig einsehen wil darihn haben, als wir den vns

gentzlich zcu Ewer churf. g. vorshendt, szo ist es fast

um [vnd] sye gescheen. Got gebe vns gedult vnd sein gottliche

gnade Amen. Ewer ch. f. g. haben auch gnediglich zu-

bedencken, ahn whem es darnach sein wolte, szo sye ihren

mutwillen mit dem schwechuesten hauffen geibt haben, dan

sie lassen sich bereit horen, man sye fursten vnd hern nit

schuldig ihres willen gestaten, Dan christen menschen sollen

geleich sein, vnd alle ding gemein, was mher dar ausz volgen

wurde, gebe ich Ewer Churf. g. zuerkennen, bit derhalben,

D. c. f. g. wollen mich nicht vordencken, sunder dissze meyne

einfeltige anzeigung gnediglich auffnhemen, wil ich von Ewer

Churf. g. vilborlich in aller vntertenigkeit als der selbigen

E. c. f. g. vnterteniger Capelan zcuuordinen geflissen sein.

Gebin ahm tag lucie virginis anno etc. xxi etc.
 

Ewer churf. g.

vnterteniger capellan Joannes

D. Veltk., custos zu Wittenberg.
 

Dem durchleutigsten hochgebornen fursten vnd hern,

hern, Friderichen, herzogen zu Sachssen, des heiligen Reichs

Erczmarschalch, vnd Churfurst, lantgrauen zu Doringen, vnd

marggrauen zu Meissen, meinem gnedigsten Hern vnd patronj.
 

Mes halten in priuato ist nit sunde, so es nit ausz geitz

ander mit vnwillen geschieht, sonder auss begir, vnd lust, vnd

ihn eynem sollichen glauben, das dissze speise ihm sey vor-

gebung seyner sunde.

Vnd ab eyner schon kein communicanten hetthe, ist nit (91)

daran gelegen, Dan do der euangelist vnd sant paul sagen,

das bey disser ersten einsetzung vnd gebrauchung des hoch-

wirdigen sacraments, vill gewesen seindt, ist recensio facti,

non impositio mandati.

Fulget hirauss, das da strefflich seind alle, die do

priestern werent priuatim mess zuhalten, die weil sie nit

wissen, warumb der prister mesz halte, aus andacht ader

geitz, mit willen ader vnwillen. Medicus enim [?] egroto non

debent (!) prohiberi, Nec esuriens bona ab spirituali cobi et

potu. calix enim domini inebrians, quam praeclarus est. 1)

Mhan sal abir zu disszer speis gewaltiglich nymants

zcwingen vnd dringen, auch nymants weren, sonder durch

ir einfeltige nutz vnd seligkeiten, die ausz diszer andech-

tigen nutzung entspringen, auch von vnsser grossen nottorfft

wegen, die lewt, geistlichen vnd weltlichen, mit predigen vnd

anderen heilsamen vormanung offt dissze speise zu sich zu

nhemen reitzen vnd vormanhen. Dan ye kein gewisser

heilsamer Ercznei, widder die sunde vnd zu stillung eines

armen erschrockenen gewissenn nyrgan ist ader gefunden

wirt. Hic est calix noui testamenti in remiss. peccatorum,

quod promissiones convenerint, sepe ad hominum memoriam

reducere, scriptum est hec, quotienscumque feceritis, in

meam memoriam facietis. (1 Kor 11,24f u. Par.)

Ist derhalben mir gantz nicht entgegen, sunder gefhelt

mir wol, das man offt predige vor ader yn der mess, vnd

also priester vnd andere sunder zu disszer ertzney reytze

vnd gezcye durch das Wort gottes.

Gefiele mir dennoch garnichts, das man die lewt hetze

wider die geistlicheit, die villicht allein ausz andacht mess

halten etc. Tu quis es, qui judicas alienum seruum, domino (92)

suo stat aut cadit. Et alibi, qui autem judicat, dominus

est, etc. (Röm 14,4; 1 Kor 4,4)

Ab aber der leyhe seyner ferligkait 2) schuldig sey, beyge

gestalt zunehmen, lasz ich einem jedern seyn meynung vnd

gutgeduncken. Aber in meynem slechten einfeltigen synne

halt ich dafor, das den leyhen sey von vnnothen, sacra-

mentaliter beyde gestalt zu sich zunehmen. Dan disz speissung

ist mher geistlich dan leiblich, vnd vil mher achtung zuhaben

ad rem, dan ad speciem. Nu ist je tantum sub una specie

quantum sub utraque. Und wen dem nit also were, szo

wurden die vnmundige kind, newlich getaufft vnd also

sterbend, verloren, das dan wider alle doctorn vnd die hei-

lige schrifft ist. Dan die schrifft sagt: Nisi manducaueritis

carnem filii hominis et bibitis ejus sanguinem, non habetis

vitam in vobis. (Joh. 6,54) Welche schrifft auch die kindelein belangen

ist. Wie dan augustinus vnd andere vetere halten.

Nhu ist es offentlich ahm tage, das man solche kindelin

sacramentatliter mit keynerley gestalt berichten ist. Neyssen

sthet geistlich. 4)

Alszo halt ich dafor, so eyn leyhe eyn gestlt nymhe,

vnd sich ahne beschwerung seynem gewissen eyner gestalt

genugen liessze, meynes bedunckens sundigethe solcher nit.

Wo aber eyner yhm wil gewissen machen wolte, Er

thete der eynsatzung christi nit gnug, vnd wolte nit also

abegewiset ader gesettiget sein, halte ich, man mochte, ja

man solte eynem sollichen beyde gestalt reichen, vnd im sein

gewissen also thundt stillen, Auch halte ichs dafur, das es

besser were vnd sicherer, das es ihm ersten brauch geblieben

were, wie zu den zceiten der aposteln, beyder gestalt zu

nehmen gewest ist. (93)

Dieweil ich aber nit weiss, wen dye eyne gestalt ab-

kommen sey, vnd mirs noch keyner geweist hat, sind auch

eyner brauchung ob 1000 Jahre in eubung gewesen, halte

ichs noch gentzlich dafür, das es schwer sey zuhalten, das

eyner gestalt niessung nit gnug sey. Erant enim omnia

communia. Quotidie quoque perdurantes vnanimiter in

templo, fragentes circa domos panem etc. Erant autem per-

seuerantes in doctrina apostolorum et communicatione frac-

tionis panis et orationibus. (Apg 2,44.46 og 42)

Ab missa ein offer sey.

Das vornemeste in der messz, vnd gantz ende ist

communio ader die niessung, williche an zwifel nymants

mher nutz fruchbarlich ist vnd zutregig, dan dem nyesser,

vnd also ist es gewis, das die mess nit eyn offer genannt

werden kan, Ist auch nit eyn guth werck, eynem andern zu-

treglich. Man gibt auch also nichts, sunder man entffhehet

allein von got durch dissze niesszung gratiam vnd remiss.

peccatorum.

So man aber ein auffhebung haben wolte, auff alles,

das man in der messze thut, wie itzunt gemeinlich der brauch

ist, so man von der messe redet, Als man spricht, officium

misse est de vno martire, collecta comunis, chyrieleyson,

angelicum etc., Szo mag (hoc modo missam accipiendo) mess

wol ein offer gnant werden, dan die andacht vorbeth eins

vor den andern; gedechtnisse etc. seint ein offher, in welchem

eyner sich gantz got mit einanderen ergheben, vnd sein

andacht offheren ist. 2) Sacrificium enim Deo spiritus contri-

bulatus et cor contritum et humilitatum Deus non despiciet. (Sl 51,19)

Es ist auch am tag, das christus vnser Herr, sich selbs

got seynem hymmelschen vater ein opfer am heiligen crewtz

vor alle vnser sunde geopfert hath, reconcilians per hoc

omnia, que in celo et que in terra sunt. (Kol 1,20) (94)

Vnd der do also die gedechnisse disses offers christi,

vns zu gut gescheen, eyn offer nanthe, Thet nicht vnrecht,

dan die heiligen vetter Cyprianus, Ambro, August, Bern,

etc., nennens ein geistlich offher, das do teglich vor vnsszere

sunde mistice geopfert wird.

Wer auch so freuel were, der do sagen dorfft, das man

christum vnder dem brot vnd weinsz nit anbethen solthe,

der wer ein ketzer, wan ja, wo do warhafftiglich ist blut

vnd fleis christi, das ist auch warhafftiglich vnd wesentlichen

die vbergebenediet gotheit, verbum enim caro factum est, (Joh 1,14)

die wort christi müssen nit fhelen, szo er sagt: hoc est

corpus meum etc. Christum in seyner menscheyt haben lob-

lichen vnd seliglichen angebethet allerley geschlecht der

menschen, jungk vnd alt, gelart ader vngelarte, frawen vnd

man, heiden vnd juden etc. Veil mher wir armen christen

sollen ihn anbethen vnd von den bescheidnen entffangnen

guter dancken vnd die vor got vnd der werlt rhumen.

Ab die messze den selen helffe.

Wie oben gesagt ist, mess in seynen vornemsthen stück

ist die niesszung, die dienet den armen selen nicht, wie den

auch den lebendigen eins fremden, ader anderen niessung nit

nutz ist. So ist doch sehr verderlich den seelen, das mhan

in der mess zw hauffen kumpt, vor sey bitten ist, vnd christum

seins offhers vnd des vordienst seynes bitteren leydens er-

mant, das ehr sein gnadt vnd barmhertzigkeit mit [?] den

lebendigen vnd tothen mitteilen wurde. Vnd ihre vnser

schulde vnd pein gnediglichen nachlon vnd minderen.

Vnd also beweist der heilige grego. in dial. 2) durch vil

schoner geschicht erfarung vnd warhafftige that vnd exempel,

das missa, das ist preces in missa etc., tröstlich nutz vnd

seliglich sein den vorstorbenen menschen, ader armen selen.

Ist auch solcher brauch vor die selen zu bitten ein alt

herkomen gewest vor 1000 Jaren zw den zceiten Aug. Ambro. (95)

auch lang zuuor by den gezceiten Cipriani gloriosi martiris.

Sancta et salubris est cogitacio pro defunctis exorare. Die

schrifft zceigt auch meines bedunckens gnugsam ahn, das

etliche sunde an eyner 1) wolt vorgeben werden, sicut scriptum

est, Qui blasphemaverit in s. s., 2) non habebit remissionem,

neque in hoc seculo, neque in f[uturo]. Sed sacerdotum,

pontificum etc. est orare, quemadmodum pro suis, ita pro

aliorum peccatis ectr.

Man hat mich auch globwirdiglich bericht, das die

althen gestifft memorias suorum fundatorum begenth

jerlichen, als do ist Halberstad, misnen vnd magdeburg.

Szo findt ich auch, das eben der canon Misse zcum

grosten teil bye den alten gefunden wirt, Als do ist in

e[xempli] l[oco] de sacra c. vj. ambrosij vnd hin vnd wider

by den heiligen Cypriani, wher der halb mein meinung, das

man sich fast wohl vorsehe, da mit was bestendiglichs vnsern

loblichen vnd christlichenn Churfursten vorbrechte wurde.

E. C. F. G.

vnterteniger Capellan

Doctor Viltkerch

custer zu Wittenberg.
 
 
 

Nachtrag: Nachdem die Arbeit abgeschlossen war, kam

mir der Aufsatz von Ferdinand Cohrs: "Johannes Toltz,

ein Schullehrer und Prediger der Reformationszeit", im

neusten Band der "Mitteilungen der Gesellschaft f. deutsche

Erziehungs- u. Schulgeschichte" (Band VII, Heft 4) zu Gesicht.

Der Verf. behandelt hier im Eingang ebenfalls die Verwirrung, (96)

die über Toltz, Dölsch und Bernhardi besteht, und kommt

auf andere Weise zu demselben Resultat, wie ich im zweiten

Abschnitt. Diese erfreuliche Übereinsstimmung, die auf selb-

ständigen Wegen zu gleicher Zeit erreicht worden ist, wird

hoffentlich endgültig die Verwechslungen aus der Welt schaffen.

Für alle Nachrichten über Toltz sei auf diesen gründlichen Auf-

satz verwiesen, insbesondere auf den sorgfältigeren und musterhaft

gedruckten Katalog von Schriften Toltzens, mit dem sich

mein provisorisch unternommenes Verzeichnis natürlich nicht

messen kann.
 

Noter:

80,1: Greg. Magn., Dial. IV, 40,55; bei Migne Band 77, pag. 375 ff.,

415ff.

83,4: Weim. A. VIII, 479. Enders III, 442. nebst Anm.

88,1: Für den Abdruck bemerke ich, dass ich mich an die Schreib-

weise D.'s gebunden und die neueren Editionsgrundsätze nicht an-

gewandt habe.

91,1: Von calix ab: Psalm 22 (23), 5. -- Die lateinische Sprüche,

die jeden Abschnitt schliessen, sind ganz flüchtig und abgekürzt

hingeworfen: die Lesart daher unsicher.

92,2: = sicher zu sein "fur aller nodt und ferlickeit". (Luther im

Messesermon. Weim. Ausg. VI. 375, Z. 10).

92,4: Die Stelle ist im Ms. corrigiert und nicht ganz deutlich. Über

den Sinn des Ganzen vgl S. 79 dieser Arbeit.

93,2: Der Satz bleibt unklar.

94,2: Dial IV, 40. 55.

95,1: = ohne einer: Matth 12,31. 32.

95,2: spiritum sanctum.
 

Lebenslauf.

Geboren bin ich am 25. Januar 1875 zu Wismar als Sohn des

damaligen Gymnasiallehrers, jetzigen Chefredakteurs, Reichs imd

Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Kropatscheck in Berlin, und seiner

Ehefrau Therese, geb. Biedermann. In der heil. Taufe erhielt ich

die Namen Friedrich Wilhelm. Der erste Unterricht wurde mir

auf der Vorschule des Saldern'schen Realgymnasiums in Brandenburg

a. H. zu teil; Michaelis 1883 kam ich auf die Vorschule, und Ostern

1884 in die Sexta des Kgl. Luisengymnasiums in Berlin. Dieses ver-

liess ich Ostern 1893 mit den Zeugnis der Reife. Ich studierte dann

in Greifswald, Basel und Berlin und nochmals in Greifswald Theologie,

hörte daneben auch philosophische, historische und kunsthistorische

Vorlesungen. Meine theologische Studienzeit schloss ich mit dem

Licentiatexamen ab, das ich am 15. November 1897 hierselbst

bestand, um dann nach zwei Semestern mich gänzlich mit geschicht

lichen Arbeiten zu beschäftigen. - Die Anregung zu vorliegender

Dissertation verdanke ich Herrn Prof. Ddr. Haussleiter. Ihm, sowie

Herrn Geheimrat Prof. Dr. Ulmann in Greifswald und Herrn

Geheimen Hofrat, Archivdirektor und Oberarchivar Dr. Burkhardt

in Weimar bin ich ausserdem für viele wertvolle Winke und freund-

liche Unterstützungen zu grossem Dank verpflichtet. Endlich möchte

ich auch an dieser Stelle allen meinen Lehrern, insbesondere meinen

historischen, den Herren Proff. Ddr. Ulmann, Bernheim, Seeck

für alle Anregung und Förderung meinen Dank aussprechen.